Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

1.    Vom Sachvortrag 2018/265 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Gebühren für die Benutzung des neuen Kunstrasenplatzes im Sportzentrum im Sickergrund richten sich ab der Inbetriebnahme nach den Gebühren für die Benutzung eines Rasenspielfeldes gem. der Gebührenordnung für die Sportanlagen der Stadt Kitzingen vom 21.12.2006.