Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

  1. Vom Sachvortrag 2018/216 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 16.01.2018 bis 19.02.2018 eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen gem. § 1 Abs. 7 BauGB werden im beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der genannten Abwägungstabelle (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) wird zugestimmt.

 

  1. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 „Südlicher Hammerstielweg“ mit zeichnerischem Teil, textlichen Festsetzungen und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 15.11.2018, und den fachgutachterlichen Stellungnahmen zum Artenschutz (April 2018), den Schallimmissionen (24.06.2016) und der Baugrunduntersuchung (24.10.2017) wird erneut gebilligt.

 

  1. Der gebilligte Änderungsentwurf wird nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt und nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der erneuten öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Stellungnahmen dürfen gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Änderungsentwurfs vorgebracht werden. Hierauf wird in der Bekanntmachung hingewiesen.