- Vom Sachvortrag 2018/216 wird Kenntnis genommen.
- Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 16.01.2018 bis 19.02.2018 eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen gem. § 1 Abs. 7 BauGB werden im beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der genannten Abwägungstabelle (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) wird zugestimmt.
- Der
geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 „Südlicher Hammerstielweg“ mit
zeichnerischem Teil, textlichen Festsetzungen und der Begründung, jeweils
in der Fassung vom 15.11.2018, und den fachgutachterlichen Stellungnahmen
zum Artenschutz (April 2018), den Schallimmissionen (24.06.2016) und der
Baugrunduntersuchung (24.10.2017) wird erneut gebilligt.
- Der
gebilligte Änderungsentwurf wird nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs.
2 BauGB erneut für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach
§ 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt und nach § 3
Abs. 2 Satz 3 BauGB von der erneuten öffentlichen Auslegung
benachrichtigt. Stellungnahmen dürfen gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur
noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Änderungsentwurfs vorgebracht
werden. Hierauf wird in der Bekanntmachung hingewiesen.