A. Herr Haubner, Bertelsmann-Stiftung geht im Folgenden ausführlich auf die Grundzüge eines Bürgerhaushaltes ein und stellt das Für einer möglichen Einführung dar. Er verweist auf verschiedenen Modelle der Beteiligung und, dass im Grund ein Bürgerhaushalt nur dann umgesetzt werden könne, wenn die Kommune finanziell etwas besser gestellt sei. Es gebe drei Bausteine, die man umsetzen könne (Information, Einbeziehung, Rechenschaft), auf die er im Folgenden näher eingeht. Seiner Auffassung nach könne man die Information, was unter dem städtischen Haushalt zu verstehen ist, als geringste Mittel in Form von Flyern und Präsentationen ohne weiteres einführen. Hinsichtlich der Einbeziehung stellt er dar, dass die Bürger nicht über die Verwendung der Mittel in Form der direkten Demokratie entscheiden, sondern vielmehr bei der Entwicklung und Finanzierung von bestimmen Bereichen und Maßnahmen in die Entscheidungsfindung einbezogen werden sollen. Als letzter Punkt sei die Rechenschaft, was mit den Mitteln tatsächlich geschehen ist, entscheidend wichtig.

Als Vorraussetzung sehe er einen möglichst einstimmigen Stadtratsbeschluss, um zu dokumentieren, dass der Stadtrat hinter der Angelegenheit stehe.

Die möglichen Kosten beziffert er auf ca. 25.000,00 € sowie die nötigen personellen Ressourcen (eineinhalb bis eine Stelle).

Abschließend stellt er fest, dass er eine Umsetzung nur dann empfehle, wenn der Stadtrat ohne Zweifel dahinter stehe. Als erste Umsetzung sehe er den Informationsbaustein zunächst am sinnvollsten.

 

B. Herr Dr. Gruber, Stadt Aschaffenburg geht zunächst ausführlich auf die Grundzüge eines Bürgerhaushaltes mit den Instrumenten „Information, Konsultation, Rechenschaft/Überwachung“ ein und berichtet über die Rechtsgrundlage (keine gesetzliche Grundlage aber auch kein gesetzliches Verbot) sowie über die Ziele (Transparenz der Stadtratsentscheidung erhöhen, Verständnis wecken für kommunale Haushaltspolitik und die Finanzlage, Mitwirkung der Bürger an der Gestaltung Ihres Lebensumfeldes) eines Bürgerhaushaltes. Jedoch äußert er sich kritisch hinsichtlich der fehlenden Beteiligungsquote sowie der Ausgabenlastigkeit der Vorschläge (wenig Einsparungsvorschläge). Darüber hinaus führt es zum Unmut der beteiligten Bürger, wenn die einbrachten Vorschläge in der Folge vom Stadtrat nicht umgesetzt werden. Auch aufgrund der nötigen Vorlaufzeit verbunden mit dem Umstand, dass die Haushaltsrelevanten Zahlen erst im Dezember eines Jahres vorliegen, sowie die entstehenden Kosten (für Kitzingen ca. 20.000,00 € bis 25.000,00 €) hat sich die Stadt Aschaffenburg gegen den Bürgerhaushalt entschieden.

Abschließend verweist er auf die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten der Stadt Aschaffenburg, worauf er darstellt, dass die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung soweit vertretbar in die Entscheidung des Stadtrates mit einfließen. Dies erachte er für sinnvoller, als wenn die Kommune einen Bürgerhaushalt einführt.

 

C. Oberbürgermeister Müller bitte die Vorträge zur Kenntnis zu nehmen. Die Entscheidung wird ein einer der nächsten Sitzungen getroffen.

Stadträtin Wallrapp fragt nach, ob es eine Ober- bzw. Untergrenze gebe, bei der die Einführung eines Bürgerhaushaltes sinnvoll sei.

Herr Haubner stellt dar, dass Kitzingen mit ca. 21.000 Einwohnern die perfekte Größe für die Einführung habe.

Herr Dr. Gruber erklärt, dass die Größe einer Kommune nicht entscheidend sei, sondern vielmehr die Einbeziehung der Bürger und die Umsetzung. Nachdem ohnehin die Wünsche der Bürger über Anträge der einzelnen Fraktionen im Haushalt einfließen könnten, halte er einen Bürgerhaushalt für wenig sinnvoll.