1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 21.03.2011 bis einschließlich 22.04.2011 eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend den in den beigefügten tabellarischen Zusammenstellungen vorgeschlagenen Abwägungsvorschlägen beschlossen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.

3.        Der beigefügte Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 104 „Sondergebiet Freizeit und Reitsport mit angegliedertem Wohnen und Tagungshotel“ mit zeichnerischen Teil und Festsetzungen zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 22.06.2011, sowie der gemeinsamen Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB und integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 22.06.2011, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 22.06.2011, dem Schallimmissionsgutachten in der Fassung vom 02.11.2010, wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 81 BayBO sowie § 23 GemO als Satzung beschlossen.