Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 3, Anwesend: 28

A. Stadtplaner Neumann geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage und auf die verschiedenen Varianten bei der Übernahme von Erschließungs- und Infrastrukturanlagen ein.

Dabei unterscheide man im Grunde zwischen der Übernahme durch die Stadt (Varianten 1 und 2) bzw. der Übernahmen durch den Investor (Varianten 3 und 4). Entweder die Stadt bzw. der Investor erhalten die Anlagen in einem neuwertigen und bedarfsgerechten Zustand oder die Stadt bzw. der Investor übernehmen die Anlagen im gegenwärtigen Zustand und erhalten gleichzeitig vom Flächeneigentümer einen Ablösebetrag, womit die Anlagen in einen neuwertigen und bedarfsgerechten Zustand gebracht werden können.

Die Verwaltung spricht sich für die Variante 2 aus, d.h. die Stadt übernimmt vom Flächeneigentümer die Erschließungsanlage zum gegenwärtigen Zustand und erhält einen Ablösebetrag, wonach die Anlagen in einen neuwertigen und bedarfsgerechten Zustand gebracht werden können. Als Alternative hierzu könne er sich die Variante 5 vorstellen, wobei ein Erschließungsträger die Anlagen von der BIMA übernimmt und dies direkt mit der BIMA vertraglich geregelt wird. Dies könne er sich vor allem in den Larson vorstellen.

Stadtrat Schmidt als Konversionsreferent spricht sich ebenfalls für den Verwaltungsvorschlag aus.

2. Bürgermeister Christof ist der Auffassung, dass auch die weiteren Alternativen hätten geprüft werden können, da er eine Entwicklungsgesellschaft mit Blick auf die Kosten für die sinnvollste Lösung halte. Darüber hinaus hat er Bedenken, ob bei einer verwaltungsinternen Abwicklung die Verwaltung dies ohne weiteres Personal leisten könne.

Im Folgenden diskutieren die Stadträte über das weitere Vorgehen worauf Oberbürgermeister Müller feststellt, dass mit diesem Beschluss noch keine Verträge geschlossen werden, sondern die Verwaltung unter dieser Maßgabe zunächst die Verhandlungen mit der BIMA führen wird. Über das Ergebnis werde man dem Stadtrat Bericht erstatten.

Bauamtsleiter Janner weist darauf hin, dass als Grundlage der Zustand der bestehenden Erschließungsanlagen untersucht wird, wozu in Kürze dem Stadtrat eine Beschlussvorlage vorgelegt werde.

 


 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Stadtrat beschließt, die Übernahme der nach den städtischen Planungen und Konzepten notwendigen Erschließungsanlagen für die Entwicklung und Unterhaltung der Konversionsbereiche durch städtebauliche Verträge wie folgt zu regeln:

 

·       Die Stadt Kitzingen übernimmt gemäß Variante 2 die notwendigen Erschließungsanlagen zu einem Stichtag in unverändertem Zustand zuzüglich durch den Flächeneigentümer Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, zu erbringender Ablösebeträge, um die Erschließungsanlagen in einen neuwertigen und gebrauchsfähigen Zustand versetzen zu können.

 

und je nach Bedarf

 

·       Die Stadt Kitzingen stimmt gemäß Variante 5 die Übernahme der Erschließungsanlagen durch einen Erschließungsträger bzw. eine Entwicklungs-gesellschaft, die den Übergang der Erschließungsanlagen selbständig mit dem Flächeneigentümer vertraglich regelt, im planungstechnischen Einvernehmen ab.