Oberbürgermeister Müller verweist auf die Beschlusslage sowie die jüngste Bürgermeisterdienstbesprechung. Die Höhe der Beteiligung durch die Kommunen ist auch davon abhängig, welchen Zuschuss der Tierschutzverein vom Dachverband bzw. dem Landkreis erhält, die ihrerseits während den Haushaltsberatungen darüber beraten. Die Kommunen beteiligen sich dann in Form eines Investitionskostenzuschusses (Vermögenshaushalt) bzw. eines laufenden Zuschusses mit Zins und Tilgung (Verwaltungshaushalt).

 

Stadträtin Kahnt als Antragsstellerin ist der Auffassung, dass die Stadt zur Handlungsfähigkeit einen Ansatz in den Vermögenshaushalt einstellen sollte.

 

Stadtkämmerin Erdel ergänzt, dass mit Blick auf die derzeitige wahrscheinliche Finanzierungsform durch den Tierschutzverein vieles für den laufenden Zuschuss für Zins und Tilgung spricht, wofür im Haushalt für die nächsten 20 Jahre 1,04/€ pro Einwohner jährlich im Verwaltungshaushalt eingestellt sind.

Unabhängig davon ist nach wie vor die Fundtierpauschale sowie gegenwärtig der Zuschuss für das Erbbaurecht eingestellt.

 

Stadträtin Kahnt erklärt daraufhin ihren Antrag für erledigt.