Stadtplaner Fischer stellt den Sachvortrag 2019/047 vor, Grund für die Auflösung des Bebauungsplans sei vor allem die Widersprüchlichkeit des Bebauungsplans zu den Fakten vor Ort, verursacht beispielsweise durch die fehlende Anpassung der verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen im Zuge der Westtangente.

Auf die Nachfrage von Stadtrat Moser welche Konsequenzen die Aufhebung für Grundstückseigentümer haben würde, versichert Stadtplaner Fischer, dass kaum Änderungen bestehen würden, die rechtliche Grundlage würde nun § 34 BauGB darstellen, dieser sei sogar vorteilhaft für die Eigentümer.

 


1.    Vom Sachvortrag 2019/047 wird Kenntnis genommen.

2.    Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend dem beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt. Der genannten Abwägungstabelle (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) wird zugestimmt.

3.    Der beigefügte Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Eherieder Mühlbach“ mit Gebietsumgriff und der Begründung mit Umweltbericht vom 08.05.2018 wird gebilligt.

4.    Die Stadtverwaltung wird mit der Durchführung der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt.