Bauamtsleiter Graumann verweist auf den Sachvortrag, der aktuelle Bebauungsplan biete nicht mehr den notwendigen Rahmen, um weitere Genehmigungen auf dessen Grundlage zu erteilen.

 

Stadtrat Pauluhn stellt den Antrag, den Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes zurückzustellen; er bemängelt, dass die Hochwasserproblematik nicht aufgegriffen werde. Auch sei für die Anwohner schwer nachvollziehbar, ob sich bei der Aufhebung Vor- oder Nachteile für diese ergeben würden. Er verweist auf die Aussage der Liegenschaftsverwaltung, dass mit den Anwohnern Kontakt aufgenommen werde.

 

Stadtrat Müller teilt Stadtrat Pauluhn mit, dass dies seitens der Liegenschaftsverwaltung geschehen ist.

 

Stadtrat Dr. Küntzer bittet darum, dass das Bauamt die Vor- und Nachteile einer Aufhebung erläutert, auch möchte er die Bestätigung, dass der Beschluss keine Auswirkung auf sein Bauvorhaben „Jugendhaus“ hat.

 

Bürgermeister Güntner erklärt dem Gremium, dass die Hochwasserproblematik der Verwaltung bekannt ist und diese daran arbeiten werde. Aus seiner Sicht stehe der Aufhebung nichts im Wege, da der bestehende Bebauungsplan keine Regelung zur Hochwasserthematik enthalte.

 

Bauamtsleiter Graumann stimmt Bürgermeister Güntner zu, die Problematik stehe unabhängig zum Bebauungsplan, da dieser nicht das geeignete Instrument für eine Lösung sei. Er betont, die Festsetzungen des Plans seien nicht mehr zeitgemäß, würden die Bebauung nicht wiederspiegeln und weitere Genehmigungen auf dessen Grundlage erschweren. Mit der Aufhebung könne der „Mobilfunkstandort Schützenstraße“ in einen rechtlichen Rahmen überführt werden. Er sichert Stadtrat Dr. Küntzer zu, dass kein Zusammenhang zwischen der Aufhebung und dem geplanten Jugendhaus bestehe.

 

Stadtrat Pauluhn möchte nochmals wissen, ob die Aufhebung des Bebauungsplanes juristische Folgen in Bezug auf das Hochwasser hätte bzw. ob dies zum Nachteil der Anwohner sein könnte.

 

Bürgermeister Güntner betont, dass dem nicht so sei, die Thematik Hochwasser werde nicht im Plan geregelt, dies stelle somit weder eine Verbesserung noch eine Verschlechterung dar.

 

Stadtrat Pauluhn stellt den Antrag, den Beschluss „Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 "Am Eherieder Mühlbach"; hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB“

zurückzustellen.

 

abgelehnt                   dafür 6  dagegen 6

 

Mit dem Antrag von Stadtrat Pauluhn besteht kein Einverständnis, Bürgermeister Güntner stellt den Beschluss zur Abstimmung.

 

 

 

 


1.    Vom Sachvortrag 2019/131 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB im beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt. Der Abwägung der Stellungnahmen vom 14.05.2019 wird zugestimmt.

 

  1. Der beigefügte Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 21 „Am Eherieder Mühlbach“ mit Gebietsumgriff und der Begründung mit Umweltbericht vom 08.05.2018 wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung beschlossen.