Bauamtsleiter Graumann geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage Nr. 2019/215 ein. Er verweist besonders darauf, dass mit dem Vorhabensträger eine Einigung hinsichtlich der Erschließungsanlagen erzielt wurde und nach der Herstellung durch den Eigentümer die Stadt Kitzingen diese in der Folge übernehme. Hierzu werde noch ein Erschließungsvertag erstellt. Ansonsten sei der Plan gegenüber der durchgeführten Auslegung unverändert.

 

Stadtrat Steinruck verweist auf die Ziffer 8 – Einfriedungen und gibt zu bedenken, ob diese tatsächlich im Bebauungsplan aufgenommen werden müssen, nachdem die Regelung in der BayBO eindeutig sei. Zumal an dieser Stelle zwei unterschiedliche Bebauungspläne angrenzen, wo unterschiedliche Regelungen zu Einfriedungen vorhanden sein könnten.

 

Frau Haines vom Büro Haines-Leger erklärt, dass die Regelung zu den Einfriedungen auch gestalterische Hintergründe habe, damit diese ins städtebauliche Bild passen. Eine Anpassung an die angrenzenden Bebauungspläne erfolgte.

 

Stadtrat Schardt möchte wissen, weshalb der angedeutete Fußweg nicht bis zur Dreifachturnhalle weitergeführt werde.

Frau Haines verweist auf einen konkreten Vorschlag aus dem ISEK „Soziale Stadt“ auf Errichtung eines Bürgerparkes, weshalb dieser Weg in diesem Zusammenhang geplant werden sollte, als mit dem jetzigen Plan schon Fakten zu schaffen.

 

Stadtrat Hartmann bittet hinsichtlich der Umsiedlung der Zauneidechse um Beachtung, dass hierbei am Morgen, am Abend sowie bei Regenzeiten sensibel umgegangen werde.

Oberbürgermeister Müller sagt zu, dies aufzunehmen.

 

Stadtrat Pauluhn verweist auf die artenschutzrechtlichen Belange und auf eine Neudarstellung. Er verweist auf bereits vorhandene Feststellungen aus dem Jahr 2012, die weiterreichender sind und beim vorliegenden Verfahren Berücksichtigung finden sollten.

 

Bauamtsleiter Graumann erklärt, dass dies nochmals intern geprüft werden müsse, nachdem dies für die weitere Planungen nicht ohne Konsequenzen sei.

Frau Haines erklärt, dass sämtliche artenschutzrechtlichen Festlegungen in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgten.

 

Stadtrat Rank verweist auf das vorliegende Schallschutzgutachten und freut sich, dass der Bebauungsplan keine Auswirkungen auf die Nutzung der Dreifachturnhalle habe.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2019/215 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der beigefügte Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 18 „Armin-Knab-Str.“ mit integriertem Grünordnungsplan und Planzeichnung (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) sowie die Begründung (Anlage 2 der Sitzungsvorlage) in aktualisierter Fassung (02.09.2019) werden gebilligt.

 

  1. Der nach Punkt 2 gebilligte Planentwurf wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt.