Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 12

Herr Haupt informiert über den in 2018 neu erstellten Kunstrasenplatz und geht auf die Fragestellungen der SPD Fraktion wie folgt ein:

·         Die Studie des Frauenhofer-Institutes liegt dem SG Tiefbau nicht vor. Jedoch ist aus den aktuellen Informationen des Frauenhofer-Institues vermeldet, dass die Studie aus 2018 noch mal, in Zusammenarbeit mit Industrie und Kommunen, überarbeitet wird.

·         Der Kunstrasenplatz im Sickergrund wurde mit ca. 1 bis 1,5 cm Quarzsand in der 1. Lage und mit ca. 1 bis 2 cm Gummigranulat in der 2. Lage verfüllt. Das eingesetzte Gummigranulat besteht aus recycelten Autoreifen (SBR-Granulat). Seit 2014 sind für das verwendete Granulat strenge Auflagen in der DIN-Norm geregelt. So darf der Feinanteil max. 2 % betragen. Für den Kitzinger Kunstrasenplatz liegt der Feinanteil bei 0,4 % gem. vorliegender Eignungsprüfung.

·         Bereits mit Angebotsabgabe hat sich die Verwaltung eine Eignungsprüfung für das Gummigranulat vorlegen lassen. Diese bestätigt auch die Umweltverträglichkeit nach den aktuellen Anforderungen.

·         An Alternativen für die Granulat-Verfüllung wird derzeit noch gearbeitet. Hier wird u. a. an biologisch abbaubaren Verfüllungen geforscht. Momentane Korkverfüllungen sind, aufgrund von möglicher Schimmelpilzbildung sowie der Materialherkunft, eher kritisch zu sehen.

·         Der Kitzinger Kunstrasenplatz entspricht den aktuellsten Vorschriften. Seitens der Verwaltung wird empfohlen die Aktualisierung der Frauenhofer-Studie sowie die Beschlüsse des EU-Parlamentes abzuwarten. Ein voreiliges Handeln wird für nicht sinnvoll erachtet.

 

Stadträtin Dr. Endres-Paul bedankt sich für die Ausführungen und bittet dem Antrag positiv gegenüber zu stehen, damit man weiterhin an diesem Thema dranbleiben und die Punkte beachten könne.


Gemäß Antrag SPD:

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Ausgehend von der Studie des Frauenhofer-Instituts bezüglich gesundheitlicher Beeinträchtigungen aufgrund der Verwendung von Mikroplastik als Granulat auf Kunstrasenplätzen informiert die Verwaltung den Stadtrat, ob diese Art von Granulat auch auf dem Kitzinger Kunstrasenplatz verwendet wird.

 

3.    Falls dies der Fall ist, informiert die Verwaltung den Stadtrat darüber, ab wann der Einsatz von umweltfreundlichen Substituten (Sand, Kork, etc.) geplant ist.

 

4.    Das Rechts- und Ordnungsamt verfolgt die weiteren Vorhaben der EU bezüglich des Verbots von Kunststoff-Granulat auf Kunstrasenplätzen und informiert den Stadtrat zeitnah.

 

5.    Von der Verwaltung wird von der Firma, die den Kunstrasenplatz verlegt hat, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich des eingesetzten Granulats eingeholt und dem Stadtrat vorgelegt.

 

6.    Etwaige Maßnahmen, die aus den Punkten 1-4 resultieren, sind umgehend umzusetzen.