Herr Haupt informiert über den in 2018 neu
erstellten Kunstrasenplatz und geht auf die Fragestellungen der SPD Fraktion
wie folgt ein:
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Die
Studie des Frauenhofer-Institutes liegt dem SG Tiefbau nicht vor. Jedoch ist
aus den aktuellen Informationen des Frauenhofer-Institues vermeldet, dass die
Studie aus 2018 noch mal, in Zusammenarbeit mit Industrie und Kommunen,
überarbeitet wird.
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Der
Kunstrasenplatz im Sickergrund wurde mit ca. 1 bis 1,5 cm Quarzsand in der 1.
Lage und mit ca. 1 bis 2 cm Gummigranulat in der 2. Lage verfüllt. Das
eingesetzte Gummigranulat besteht aus recycelten Autoreifen (SBR-Granulat).
Seit 2014 sind für das verwendete Granulat strenge Auflagen in der DIN-Norm
geregelt. So darf der Feinanteil max. 2 % betragen. Für den Kitzinger Kunstrasenplatz
liegt der Feinanteil bei 0,4 % gem. vorliegender Eignungsprüfung.
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Bereits
mit Angebotsabgabe hat sich die Verwaltung eine Eignungsprüfung für das
Gummigranulat vorlegen lassen. Diese bestätigt auch die Umweltverträglichkeit
nach den aktuellen Anforderungen.
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An
Alternativen für die Granulat-Verfüllung wird derzeit noch gearbeitet. Hier
wird u. a. an biologisch abbaubaren Verfüllungen geforscht. Momentane
Korkverfüllungen sind, aufgrund von möglicher Schimmelpilzbildung sowie der
Materialherkunft, eher kritisch zu sehen.
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Der
Kitzinger Kunstrasenplatz entspricht den aktuellsten Vorschriften. Seitens der
Verwaltung wird empfohlen die Aktualisierung der Frauenhofer-Studie sowie die
Beschlüsse des EU-Parlamentes abzuwarten. Ein voreiliges Handeln wird für nicht
sinnvoll erachtet.
Stadträtin
Dr. Endres-Paul
bedankt sich für die Ausführungen und bittet dem Antrag positiv gegenüber zu
stehen, damit man weiterhin an diesem Thema dranbleiben und die Punkte beachten
könne.
Gemäß Antrag SPD:
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Ausgehend von der Studie des Frauenhofer-Instituts bezüglich gesundheitlicher Beeinträchtigungen aufgrund der Verwendung von Mikroplastik als Granulat auf Kunstrasenplätzen informiert die Verwaltung den Stadtrat, ob diese Art von Granulat auch auf dem Kitzinger Kunstrasenplatz verwendet wird.
3. Falls dies der Fall ist, informiert die Verwaltung den Stadtrat darüber, ab wann der Einsatz von umweltfreundlichen Substituten (Sand, Kork, etc.) geplant ist.
4. Das Rechts- und Ordnungsamt verfolgt die weiteren Vorhaben der EU bezüglich des Verbots von Kunststoff-Granulat auf Kunstrasenplätzen und informiert den Stadtrat zeitnah.
5. Von der Verwaltung wird von der Firma, die den Kunstrasenplatz verlegt hat, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich des eingesetzten Granulats eingeholt und dem Stadtrat vorgelegt.
6. Etwaige Maßnahmen, die aus den Punkten 1-4 resultieren, sind umgehend umzusetzen.