Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 14

1.    Vom Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe vom 21.07.2019, Kostensicherheit bei städtischen Baumaßnahmen, wird Kenntnis genommen.

 

2.    Städtische Baumaßnahmen ab einer Baukostensumme von 250.000,00 € (netto) und die dem allgemeinen Vergaberecht unterliegen, dürfen erst ausgeschrieben werden, wenn für mind. 60 % der zu vergebenden Bauleistungen verpreiste Leistungsverzeichnisse auf der Grundlage der „Ausführungsplanung“ (LPH 5) und der „Vorbereitung der Vergabe“ (LPH 6) vorliegen.

Vorbereitende Maßnahmen wie Baufeldfreimachung sind davon ausgenommen.

 

3.    Sollten gem. Punkt 2.) in der Gesamtsumme der einzelnen Gewerke Mehrkosten von über 3 % oder bei Einzelgewerken von über 10 % gegenüber den vom zuständigen Gremium genehmigten Kostenberechnungen liegen, ist eine gesonderte Beschlussfassung des Gremiums zur Ausschreibung zu fassen.

 

4.    Mit den Planungsbüros ist im Vertrag ein verbindlicher Termin über die Erbringung der einzelnen Leistungsphasen in Abhängigkeit von den Entscheidungen der zuständigen Gremien bzw. Bewilligungsbehörden abzuschließen.