Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 9

Oberbürgermeister Müller geht kurz auf den Sachverhalt Nr. 2019/225 ein und verweist auf die hervorragende Arbeit der Weinfestgemeinschaft sowie deren Ziel, weitere 5 Jahre das Weinfest auszurichten.

Oberbürgermeister Müller könne sich vorstellen, mit Blick auf manche notwendige Investition das Weinfest nochmals weitere 5 Jahre an die Weinfestgemeinschaft zu vergeben.

 

Im Folgenden diskutieren die Stadträte ausführlich über die Vergabe, wobei ein Teil des Gremium sich wundert, dass die weitere Vergabe nicht ausgeschrieben werde, um auch anderen potentiellen Bewerbern die Möglichkeit der Teilnahme zu geben. Dabei wird jedoch nicht die Qualität der Gemeinschaft bemängelt, sondern vielmehr auf einen fairen Wettbewerb verwiesen. Herr Oberbürgermeister Müller meint, dass dies nicht der Fall sei, weist aber auf eine andere rechtliche Einschätzung von Frau Rechtsdirektorin Schmöger hin.

 

Teile des Gremiums sprechen sich klar für die Weiterführung des Vertrages aus und verweisen auf die nun notwendigen abzuschließenden Verträge für Band und dergleichen.

Im Rahmen der Diskussion wird jedoch deutlich, dass max. ein Zeitraum von drei Jahren beschlossen werden sollte. Gleichwohl müsse sich die Verwaltung dann rechtzeitig um eine Planung bzw. Vergabe nach 2022 kümmern.

 

Auf die Frage, ob die Ausschreibung rechtlich vorgeschrieben sei, bejaht  Rechtsdirektorin Schmöger dies, weist aber darauf hin,  dass kein förmliches Verfahren vorgeschrieben sei, gleichwohl  aus Gründen der Transparenz verschiedenen Anbietern die Möglichkeit gegeben werden muss, sich im Rahmen einer Ausschreibung zu beteiligen.

 


1.      Vom Sachvortrag Nr. 2019/225 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Es besteht Einverständnis, den bestehenden Vertrag mit der Promenaden-Weinfest GbR um 3 Jahre für die Weinfeste 2020 – 2022 zu verlängern.