Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2019/276 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 004 „Alte Poststraße“ wird, wie im Sachvortrag dargestellt, nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zum dritten Mal geändert. Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan im sog. beschleunigten Verfahren geändert. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung wird aus dem der der Sitzungsvorlage beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich und betrifft das Grundstück mit der Fl.-Nr. 287.