Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Bauamtsleiter Graumann geht auf den Sachverhalt Nr. 2019/278 ein und verweist auf die Planungen des Investors, nach dem Umzug der Schützen an dieser Stelle allgemeines Wohnen in Form von Geschosswohnungsbau umzusetzen. Er stellt dar, dass mit der Beschlussfassung lediglich die Festlegung auf „Wohnen“ getroffen werde, jedoch noch keine inhaltliche Festlegung zum Bauvorhaben.

 

Die Stadträte sprechen sich grundsätzlich positiv zur Änderung aus. Auch wenn noch keine inhaltliche Diskussion geführt werden soll, regt Stadtrat Rank gleichwohl an, ob die Höhe des Gebäudes auch mit lediglich 5 Stockwerken festgelegt werden könne.

Stadtrat Pauluhn bittet im weiteren Verlauf der Planungen das Gebäude auch entsprechend visualisiert darzustellen.


1.    Vom Sachvortrag 2019/278 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 72 „Steigweg“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zum ersten Mal geändert. Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan im sog. beschleunigten Verfahren geändert. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung wird aus dem der Sitzungsvorlage beiliegendem Lageplan ersichtlich.