Oberbürgermeister Müller verweist auf die vorherige nichtöffentliche Information und bittet um Beschlussfassung.

 

Die Stadträte Schmidt und Pauluhn äußern sich kritisch zur geplanten Ausführung des Kreisverkehrs, nachdem mit dem vorliegenden Beschluss, die Chance, die Bahntrasse auch in Zukunft nutzen zu können, endgültig vom Tisch sei. Ihrer Auffassung nach sollte die ursprüngliche Planung, bei der der Kreisverkehr weiter südlich verortet war, weiterhin Bestand haben.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2019/287 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Mit dem Entwurf der Nordtangente BA IIIb – Anbindung an die St 2272 mit Neubau Kreisverkehr – besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Lage der Erschließungsanlage und des Kreisverkehrs wird geringfügig nach Süden verrückt, so dass ein Grunderwerb des nördlich angrenzenden Privatgrundstückes (Flur Nr. 6840) nicht erforderlich ist.

 

3.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt eine Sonderbaulastvereinbarung mit dem künftigen Bau- und Unterhaltslastträger der Nordtangente, dem Staatlichen Bauamt Würzburg, abzuschließen.