1.      Vom Sachvortrag Nr. 2019/291 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Bürgerantrag des Bürgerzentrums Kitzingen e. V. vom 02.12.2019

 

„Gemäß § 18 b BayGO stellt der Verein Bürgerzentrum Kitzingen e. V. folgenden Bürgerantrag:

Die Unterzeichner/innen befürworten die Forderung des Vereines Bürgerzentrum Kitzingen e. V. nach dem Verbleib und die damit verbundene Fortführung der Arbeit des Vereins im städtischen Gebäude Schrannenstraße 35. Der Stadtrat wird aufgefordert, den beabsichtigten Verkauf des Gebäudes zu revidieren und das Gebäude dauerhaft dem Verein Bürgerzentrum Kitzingen e. V. zu überlassen.“

 

wird gemäß Art. 18 b Abs. 4 GO für zulässig erachtet.


Auf die Bedenken von Stadträtin Glos hin, dass das Bürgerzentrum lediglich bis 31.12.2019 die Räumlichkeiten nutzen dürfe und der Frage, wie dies in der Folge weitergehen soll, sagt Oberbürgermeister Müller zu, dass das Bürgerzentrum bis auf weiteres die Räume nutzen dürfe.