Oberbürgermeister Müller verweist auf den Sachvortrag Nr. 2019/292. Er ist der Auffassung, den beantragten Zuschuss nicht zu gewähren. Ziel sollte es sein, im Rahmen der Möglichkeiten Aufträge an die Aplawia zu vergeben.

 

Bei folgender Diskussion sprechen sich die Stadträte gegen den Umfang des Zuschusses aus, wobei von verschiedener Seite angemerkt wird, dass für den sozialen Anteil ein Zuschuss gerechtfertigt wäre, was jedoch einer genaueren Prüfung bedarf. Die Stadträtinnen Schmidt bzw. Glos nennen mit 12.000,00 € bzw. 10.000,00 € (jeweils jährlich) zwei Summen, die jedoch mangels Grundlagenermittlung nicht zur Abstimmung gebracht werden.

Von der Mehrheit wird der vorgeschlagene Weg, im Rahmen der Möglichkeiten Aufträge an die Aplawia zu vergeben, als der Richtige gesehen.

Dabei wird auch angemerkt, dass eine Abgrenzung zwischen Aplawia e. V. und SDA GmbH, einer Tochterfirma der Aplawia, die Handwerksleistungen anbietet, nicht immer klar sei, jedoch für eine Förderung unabdingbar wäre.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2019/292 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadt Kitzingen gewährt keinen Zuschuss auf Grundlage des Antrages der Aplawia e. V.. Die Stadt Kitzingen versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des Vergaberechts die Aplawia e.V. bei Auftragsvergabe einzubeziehen.