Oberbürgermeister Müller geht auf die Sitzungsvorlage Nr. 2019/288 ein. Er verweist auf verschiedene Beschlussfassung, wonach eine Beförderung von Schülern vorgenommen wurde, obwohl diese mit Blick auf die Entfernung nicht von der Beförderungspflicht umfasst waren. Dies lag teilweise auch an der Gefährlichkeit von Schulwegen. Seiner Auffassung nach sollte die Handhabe in Zukunft unverändert bestehen bleiben.

 

Stadtrat Pauluhn könne dies nicht nachvollziehen und sieht es als Ungleichbehandlung, weshalb er gegen den Beschluss stimmen werde.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2019/288 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Schülerbeförderung zur Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung wird ab dem Schuljahr 2020/2021 im bisherigen Umfang geleistet. Für Schüler, die keinen gesetzlichen Beförderungsanspruch haben, wird die Schülerbeförderung als freiwillige Leistung weitergeführt für

 

a.    Etwashäuser Grundschüler

 

b.    Etwashäuser Mittelschüler

 

c.    Hoheimer Grundschüler

 

d.    Hoheimer Mittelschüler

 

e.    Sickershäuser Grundschüler

 

f.     Sickershäuser Mittelschüler

 

g.    Hohenfelder Mittelschüler