1.    Vom Sachvortrag Nr. 2020/003 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Teilflächen der öffentlichen Feld- und Waldwege, Fl.Nrn. 5248/2, 5268/1, 5264/3 im Gewerbegebiet „Schwarzacher Straße Ost“ sind gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.