Oberbürgermeister Müller teilt mit, der Beschluss sei vorerst zurückgestellt; es wäre mit einem zu großen Besucherandrang gerechnet worden, dies sei in der aktuellen Situation nicht förderlich für die Gesundheit aller Anwesenden.


1.      Vom Sachvortrag 2020/078 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der beigefügte Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 71 „Am Wilhelmsbühl“ mit der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 1), zeichnerischem Teil (Anlage 2), den textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 19.03.2020 sowie den dazugehörigen Anlagen (Naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (Anlage 7), Schallimmissionsprognose (Anlage 8), Höhenplan – Schnitte Erschließungsstraße (Anlage 9), Strukturkonzept Grün (Anlage 10), Geotechnischer Bericht (Anlage 11), das Verkehrsgutachten (Anlage 12)) sowie der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung (Anlage 5) und der Begründung (Anlage 6) wird gebilligt.

 

3.      Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (Anlage 5 Planzeichnung und Anlage 6 Begründung) ist entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern.

 

4.    Der gebilligte Planentwurf wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.