Oberbürgermeister Müller gibt die wesentlichen Informationen, die der Krisen-Stab Corona seit Mitte März für den Betrieb des Rathauses, den Einzelhändler und Gastronomen bzw. Bürgerinnen und Bürgern geregelt hat.

 

Dabei handelt es sich im Wesentlichen um den Erlass der Sondernutzungsgebühren für Einzelhändler, Gastronomen und Gewerbetreibenden für das gesamte Jahr 2020.

Darüber hinaus bietet das Rathaus umfassende Hilfestellungen und Tipps bei den Fragestellungen rund um die Umsatzsteuervorauszahlungen, Steuerstundungen bzw. hinsichtlich der Soforthilfen der Staatsregierung an.

 

Das Rathaus wurde zunächst bis 4. Mai für die Öffentlichkeit geschlossen. Nur dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten können nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden.

 

Gesundheitsschutz und die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben wurden als oberste Ziele im Rathaus definiert. Um möglichst ein paralleles Arbeiten von unmittelbar vertretenden Kollegen*innen zu verhindern wurde die Rahmenarbeitszeit von 6:00 Uhr auf 21:00 Uhr erweitert sowie die Arbeitszeit auf 35,0 Std/Woche herabgesetzt, um einen Schichtbetrieb zu ermöglichen.

Darüber hinaus wurden die technischen Voraussetzungen für weitere 26 Home-Office Arbeitsplätze geschaffen.

 

Die Tarifpartner haben es ermöglicht, dass Stadtverwaltungen zur Entlastung des öffentlichen Haushaltes Kurzarbeit einführen können. Diesen Beschluss hat der Stadtrat in vorangegangener nichtöffentlicher Sitzung gefasst. Ca. 44 Beschäftige der Stadtverwaltung werden betroffen sein (überwiegend Mitarbeiter*innen aus dem Kulturbereich bzw. Hausmeister). Mitarbeiter der Kernverwaltungen sind davon nicht betroffen.

 

Gegenwärtig geht die Finanzverwaltung von Einnahmeverlusten (Gewerbesteuer und Einkommen- bzw. Umsatzsteuerbeteiligungen) in Höhe von 5,0 Mio. € bis 8,0 Mio. € aus. Eine Ausgleich dessen kann nur durch eine Verschiebung von Maßnahmen erfolgen bzw. durch Erlass eines Nachtragshaushaltes.

 

Die Informationen werden zur Kenntnis genommen.