Sitzung: 14.05.2020 FA/002/2020
Zudem erkundigt sich Oberbürgermeister
Güntner nach der Haltung des Ausschusses, ob Musikschulgebühren (Höhe ca.
4.500,00 €) für aufgrund des Lockdowns und der geltenden Abstandsregeln ausgefallenen
Gruppenunterricht einbehalten oder erstattet werden sollten. Laut
Musikschulsatzung wäre der Einbehalt rechtens. Allerdings widerstrebt Oberbürgermeister
Güntner dies, da keine Leistung seitens der Musikschule erfolgt ist.
Nach kurzer Diskussion erfragt Oberbürgermeister Güntner, ob
Einigkeit damit bestehe, für das kommende Quartal als Ausgleich keine Gebühren
zu erheben und somit sowohl den Eltern entgegenzukommen als auch die Verwaltung
zu entlasten. Es besteht Einvernehmen, dass dieser Ansatz weiterverfolgt wird.
Zum Abschluss der Sitzung weist Oberbürgermeister Güntner darauf
hin, dass außerhalb des Sitzungssaals im Rathaus Maskenpflicht besteht.