Zudem erkundigt sich Oberbürgermeister Güntner nach der Haltung des Ausschusses, ob Musikschulgebühren (Höhe ca. 4.500,00 €) für aufgrund des Lockdowns und der geltenden Abstandsregeln ausgefallenen Gruppenunterricht einbehalten oder erstattet werden sollten. Laut Musikschulsatzung wäre der Einbehalt rechtens. Allerdings widerstrebt Oberbürgermeister Güntner dies, da keine Leistung seitens der Musikschule erfolgt ist.

Nach kurzer Diskussion erfragt Oberbürgermeister Güntner, ob Einigkeit damit bestehe, für das kommende Quartal als Ausgleich keine Gebühren zu erheben und somit sowohl den Eltern entgegenzukommen als auch die Verwaltung zu entlasten. Es besteht Einvernehmen, dass dieser Ansatz weiterverfolgt wird.

 

Zum Abschluss der Sitzung weist Oberbürgermeister Güntner darauf hin, dass außerhalb des Sitzungssaals im Rathaus Maskenpflicht besteht.