Vom Sachvortrag Nr. 2020/148 wird Kenntnis genommen.
Für die städtischen Friedhöfe ergibt sich im Jahr 2019 ein negativer Übertrag auf 2020 in Höhe von
36.302,00 €
Vom Sachvortrag Nr. 2020/148 wird Kenntnis genommen.
Für die städtischen Friedhöfe ergibt sich im Jahr 2019 ein negativer Übertrag auf 2020 in Höhe von
36.302,00 €