Bauamtsleiter Graumann
führt kurz in die Thematik und erläutert, dass eine parallele Abwicklung von
B-Planänderung und Baugenehmigungsverfahren nicht möglich sei, da den
Anforderungen an eine hochwassergerechte Bauweise Rechnung getragen werden
müsse, und es daher noch zu weitreichenden Änderungen kommen könnte.
Frau Schröder, REKA
Wellpappenwerke GmbH, erhält das Wort und stellt dar, dass die neue Maschine
und damit der Neubau eines Gebäudes unumgänglich seien, um den Standort der
REKA in Kitzingen auch längerfristig halten zu können. Weitere positive Aspekte
seien die Höherqualifizierung von Arbeitsplätzen sowie ein moderates Wachstum.
Selbstverständlich werde auf ein möglichst umweltverträgliches Vorgehen
geachtet und das Bestandsgebäude nach Abschluss der Baumaßnahme weiterhin
genutzt.
Im Nachgang beantworten sie und Bauamtsleiter Graumann Fragen der
Ausschussmitglieder.
Oberbürgermeister Güntner bedankt sich für die Ausführungen.
1. Vom Sachvortrag 2020/157 wird Kenntnis genommen.
2. Der Bebauungsplan Nr. 38 „Gewerbegebiet Schutzhafen“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zum zweiten Mal geändert. Gemäß § 13a BauGB wird der
3. Bebauungsplan im sog. beschleunigten Verfahren geändert. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (Anlage 1 der Sitzungsvorlage).
4. Die Verwaltung wird die Aufstellung des Bebauungsplans (2. Änderung) umgehend bekanntmachen.