Bauamtsleiter Graumann führt kurz in die Thematik und erläutert, dass eine parallele Abwicklung von B-Planänderung und Baugenehmigungsverfahren nicht möglich sei, da den Anforderungen an eine hochwassergerechte Bauweise Rechnung getragen werden müsse, und es daher noch zu weitreichenden Änderungen kommen könnte.  

Frau Schröder, REKA Wellpappenwerke GmbH, erhält das Wort und stellt dar, dass die neue Maschine und damit der Neubau eines Gebäudes unumgänglich seien, um den Standort der REKA in Kitzingen auch längerfristig halten zu können. Weitere positive Aspekte seien die Höherqualifizierung von Arbeitsplätzen sowie ein moderates Wachstum. Selbstverständlich werde auf ein möglichst umweltverträgliches Vorgehen geachtet und das Bestandsgebäude nach Abschluss der Baumaßnahme weiterhin genutzt.

Im Nachgang beantworten sie und Bauamtsleiter Graumann Fragen der Ausschussmitglieder.

Oberbürgermeister Güntner bedankt sich für die Ausführungen.


1.      Vom Sachvortrag 2020/157 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 38 „Gewerbegebiet Schutzhafen“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zum zweiten Mal geändert. Gemäß § 13a BauGB wird der

3.      Bebauungsplan im sog. beschleunigten Verfahren geändert. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (Anlage 1 der Sitzungsvorlage).

 

4.      Die Verwaltung wird die Aufstellung des Bebauungsplans (2. Änderung) umgehend bekanntmachen.