Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2020/163 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Im Rahmen der Dienstausübung wird dem Oberbürgermeister unter Bezugnahme auf § 42 BeamtStG einschließlich der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht die Annahme von Geschenken und Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 150,00 € im Einzelfall gestattet. Im Vertretungsfall gilt diese Gestattung gleichlautend für die Vertreter/-innen des Oberbürgermeisters..