Oberbürgermeister Güntner verweist auf die Sitzungsvorlage 2020/178 sowie die verschiedenen Aufstellungen der Verwaltung mit den Vorschlägen auf Verschiebung bzw. Einsparung.

Der übrige Finanzbedarf soll über Kreditaufnahmen gedeckt werden. Der Umfang ist auch davon abhängig, mit welcher Berechnungsmethode die Staatsregierung den Gewerbesteuerausgleich letztlich festlegt.

 

Verwaltungsoberinspektorin Dietenberger verweist besonders auf die Anlagen zur Sitzungsvorlage sowie auf die neuesten Entwicklungen bei der Einkommenssteuerbeteiligung bzw. der Umsatzsteuerbeteiligung. Bei der Gewerbesteuer erwarte man gegenwärtig weniger Einnahmen in Höhe von 3,7 Mio. €, die Stundungen belaufen sich derzeit auf 327.000,00 €.

 

Bei der folgenden Beratung wird angemerkt, dass es sich in der angesprochenen Liste im Wesentlichen um Verschiebungen handelt, die dann im Jahr 2021 erneut anfallen und ausgeglichen werden müssen. Hierbei wird seitens einzelner Mitglieder gebeten, dass insbesondere bei den Sachkosten Einsparungsmöglichkeiten geprüft werden.

Es wird dargestellt, dass im Vermögenshaushalt von ca. 24,0 € Mio. € gegenwärtig lediglich 5,0 Mio. € ausgegeben bzw. verbaut wurden.

In diesem Zusammenhang werden die anstehenden Haushaltsberatungen für 2021 angesprochen und der Notwendigkeit, rechtzeitig den Haushalt in der Form zu beraten, der die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und dem Grundsatz der Haushaltsklarheit entspreche.

 

Oberbürgermeister Güntner favorisiert ebenfalls eine rechtzeitige und klare Haushaltsaufstellung, aus der eine Priorisierung der Maßnahmen hervorgeht. Letztlich ist es immer die Entscheidung des Gremiums, wie die Schwerpunkte gesetzt werden.

 

Vor der Beschlussfassung wird kritisiert, dass die Übersicht mit Einsparungen bezeichnet sei, es sich hauptsächlich jedoch um Verschiebungen handelt.

Oberbürgermeister Güntner sagt auf Anregung zu, die Spalte „Einsparungen bzw. Verschiebungen“ zu nennen.


1.   Vom Sachvortrag 2020/178 wird Kenntnis genommen.

 

2.   Die Einspar- und Verschiebemöglichkeiten gemäß Investitionsliste der Verwaltung, Stand 08.07.2020 (Anlagen 3 und 4 der Sitzungsvorlage), werden umgesetzt.

 

3.   Der Haushaltsausgleich 2020 wird im Übrigen durch Erhöhung der Kreditaufnahmen durchgeführt. Die nach den aktuell gültigen kommunalrechtlichen Vorgaben erforderliche Nachtragshaushaltssatzung ist dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen, wenn die durch den Freistaat Bayern angekündigten Erleichterungen im kommunalen Haushaltsrecht feststehen.