Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1

Die Bedenken von Stadtrat Pauluhn werden aufgenommen, und Punkt 3 daher separat beschlossen.


1.    Vom Sachvortrag 2020/189 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Für den verstorbenen Altoberbürgermeister Rudolf Schardt wird das Grab Nr. 29 in der II. Abteilung im Alten Friedhof als Ehrengrab gemäß § 24 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung bereitgestellt.

 

  1. Das Grabrecht an dieser Grabstätte wird für die Dauer der Ruhefrist (bis 22.10.2039) von der Stadt Kitzingen wahrgenommen.

 

  1. Die Stadt übernimmt die Pflege des Grabes auf die Dauer der Ruhefrist (bis 22.10.2039).

 

  1. Die notwendigen Mittel stehen im Haushalt 2020 unter HH-Stelle 1.7520.9581 zur Verfügung.

 

 

 

 

  1. Die Stadt Kitzingen übernimmt nach Auftragserteilung durch die Angehörigen die Kosten für die Herstellung des Grabsteins und der Einfassung in Höhe von 4.384,67 € (brutto).

 

beschlossen              dafür 20 dagegen 6