Die Bedenken von Stadtrat Pauluhn werden aufgenommen, und Punkt 3 daher separat beschlossen.
1. Vom Sachvortrag 2020/189 wird Kenntnis genommen.
- Für den verstorbenen Altoberbürgermeister Rudolf Schardt wird das Grab Nr. 29 in der II. Abteilung im Alten Friedhof als Ehrengrab gemäß § 24 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung bereitgestellt.
- Das Grabrecht an dieser Grabstätte wird für die Dauer der Ruhefrist (bis 22.10.2039) von der Stadt Kitzingen wahrgenommen.
- Die Stadt übernimmt die Pflege des Grabes auf die Dauer der Ruhefrist (bis 22.10.2039).
- Die notwendigen Mittel stehen im Haushalt 2020 unter HH-Stelle 1.7520.9581 zur Verfügung.
- Die Stadt Kitzingen übernimmt nach Auftragserteilung durch die Angehörigen die Kosten für die Herstellung des Grabsteins und der Einfassung in Höhe von 4.384,67 € (brutto).
beschlossen dafür 20
dagegen 6