Stadtrat Pauluhn bekräftig seine bisherigen Aussagen, dass er zwar nicht gegen das Vorhaben sei und es keinen Zweifel am Bedarf an Bauplätzen gebe, allerdings hätte er sich ein geschickteres Vorgehen gewünscht. Konkret nennt er hier die Berücksichtigung der Einwände der Anwohner, die Haftung während der Bauphase und die Belange des Umweltschutzes. Die Sicherung der Ausgleichsflächen betrachten er und Stadtrat Sanzenbacher durch die um 5 Jahre kürzere Frist im Vertrag zwischen der Jaku Projektentwicklung GmbH & Co.KG und der Blumquadrat Projektentwicklung GmbH als unzureichend.


1.    Vom Sachvortrag 2020/203 wird Kenntnis genommen.

2.    Die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.05.2020 bis einschließlich 19.06.2020 eingegangenen Stellungnahmen werden im beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Der genannten Abwägungstabelle (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

3.    Dem Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 71 „Am Wilhelmsbühl“ mit zeichnerischem Teil, textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 24.09.2020 sowie den dazugehörigen Anlagen (Naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (Anlage 7 der Sitzungsvorlage), Schallimmissionsprognose (Anlage 8 der Sitzungsvorlage), Höhenplan – Schnitte Erschließungsstraße (Anlage 9 der Sitzungsvorlage), Strukturkonzept Grün (Anlage 10 der Sitzungsvorlage), Geotechnischer Bericht (Anlage 11 der Sitzungsvorlage), das Verkehrsgutachten (Anlage 12 der Sitzungsvorlage)) sowie der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung (Anlage 5 der Sitzungsvorlage) und der Begründung (Anlage 6 der Sitzungsvorlage) wird zugestimmt.

 

4.    Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 71 „Am Wilhelmsbühl“ in der Fassung vom 24.09.2020 wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.