1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.        Der Bebauungsplan Nr. 60 „Eselsberg Süd“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert (1. Änderung). Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplans ist der Entwurf in der Fassung vom 12.07.2011

3.        Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Dabei wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

4.        Der beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60 „Eselsberg Süd“ in der Fassung der 1. Änderung mit zeichnerischem Teil, zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 12.07.2011, mit Begründung in der Fassung vom 12.07.2011 und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung in der Fassung vom 12.07.2011 wird gebilligt.

5.        Der gebilligte Änderungsentwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt.

6.        Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß BauGB beauftragt.