1. Vom Sachvortrag 2020/224 wird Kenntnis genommen.
2. Für eine Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1653, Hammerstiel, sowie für den öffentlichen Feld- und Waldweg bestehend aus den Fl.Nrn. 1655 und 1655/1, Hammerstiel, ist gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG das Einziehungsverfahren einzuleiten.