Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Verwaltungsinspektor Wirth teilt mit, dass der Kindergarten Repperndorf bisher alle Auflagen erfüllt habe. Dies sei nun das erste Mal, dass die Unterlagen nicht fristgerecht eingegangen seien. Er schlägt daher vor, der Variante 2a.) zu folgen, und die Mittel trotzdem zu gewähren.


1)     Vom Sachvortrag 2020/239 wird Kenntnis genommen.

 

2a)   Dem Antrag des Evang.-Luth. Pfarramtes Kitzingen Stadtkirche, als Betriebsträger des Kindergartens Repperndorf, auf Gewährung eines 90-prozentigen Defizitausgleiches gemäß der Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2019 wird trotz verspäteter Einreichung der Haushaltsplanung zugestimmt.

 

alternativ

 

2b)   Der Antrag des Evang.-Luth. Pfarramtes Kitzingen Stadtkirche, als Betriebsträger des Kindergartens Repperndorf, auf Gewährung eines 90-prozentigen Defizitausgleiches gemäß der Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2019 wird aufgrund verspäteter Einreichung der Haushaltsplanung abgelehnt.

 

alternativ

 

2c)   Der Antrag des Evang.-Luth. Pfarramtes Kitzingen Stadtkirche, als Betriebsträger des Kindergartens Repperndorf, auf Gewährung eines 90-prozentigen Defizitausgleiches gemäß der Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2019 wird aufgrund verspäteter Einreichung der Haushaltsplanung auf …. % reduziert.

 

3)     Die notwendigen Haushaltsmittel sind bereitzustellen.