Bauamtsleiter Graumann beantwortet die Frage von Stadtrat Sanzenbacher dahingehend, dass die Stelle des Altstadtmanagers mit der Dauer des Förderprogramms verknüpft sei.
1. Vom Sachvortrag 2020/200 wird Kenntnis genommen.
2. Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung für die Haushaltsjahre 2021 - 2024 wird wie folgt festgesetzt:
2021: 2.625.000 €
2022: 3.065.000 €
2023: 1.125.000 €
2024: 875.000 €
Gesamt 2021 - 2024: 7.690.000 €
3. Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.