Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Bauamtsleiter Graumann und Verwaltungsoberinspektorin Dietenberger informieren kurz über das Förderprogramm. Stadtrat Moser wundert sich, dass das Notwohngebiet nicht aufgeführt sei. Verwaltungsoberinspektorin Dietenberger teilt mit, dass diese baulichen Maßnahmen in die Wohnraumförderung (KommWFP) fielen.


 

1.    Vom Sachvortrag 2020/199 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt wird für die Haushaltsjahre 2021 - 2024 wie folgt festgesetzt:

 

2021:                                                 230.000 €

2022:                                                 300.000 €

2023:                                                   50.000 €

2024:                                                 100.000 €

Gesamt 2021 - 2024:                        680.000 €

 

3.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.