Bauamtsleiter Graumann geht kurz auf den Sachverhalt 2020/229 ein und bittet um Zustimmung.

Stadtrat Sanzenbacher stellt dar, dass er aufgrund der fortgeschrittenen Zeit dem Antrag nicht zustimmen könne.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2020/229 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zum zweiten Mal geändert. Gemäß § 13 BauGB wird der Bebauungsplan im sog. vereinfachten Verfahren geändert. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (Anlage 1 der Sitzungsvorlage).

 

3.    Der der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“ mit Gebietsumgriff vom 22.10.2020 wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.