Bauamtsleiter Graumann geht kurz auf den Sachverhalt 2020/229 ein und bittet um Zustimmung.
Stadtrat Sanzenbacher stellt dar, dass er aufgrund der fortgeschrittenen Zeit dem Antrag nicht zustimmen könne.
1. Vom Sachvortrag Nr. 2020/229 wird Kenntnis genommen.
2. Der Bebauungsplan Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zum zweiten Mal geändert. Gemäß § 13 BauGB wird der Bebauungsplan im sog. vereinfachten Verfahren geändert. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (Anlage 1 der Sitzungsvorlage).
3. Der der Sitzungsvorlage beigefügte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“ mit Gebietsumgriff vom 22.10.2020 wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.