Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1

Oberrechtsrätin Schmöger informiert, dass das Sachgebiet 31 bereits alle Straßen in der Innenstadt geprüft habe, ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h möglich sei. Dies sei bei 71% alles Straßen der Fall. Sie könne dieses Ansinnen grundsätzlich nachvollziehen, allerdings sei es rechtlich nicht möglich, dieses Tempolimit pauschal festzulegen. Stadtrat Markert fordert, besonders in der Nähe von Kindertageseinrichtungen, gegebenenfalls bauliche Maßnahme zu ergreifen, um den Verkehr zu verlangsamen. Den Räten missfällt die uneinheitliche Regelung. Daher soll im ganzen Stadtgebiet die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt werden. Oberbürgermeister Günter weist darauf hin, dass ein derartiger Beschluss bei der Rechtsaufsicht beanstandet werden müsste.


1.    Vom Sachvortrag 2020/275 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Im gesamten Stadtgebiet, mit Stadtteilen, ist die für den Straßenverkehr erlaubte max. erlaubte Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich die Tangenten.

 

3.    Diese Regelung soll in einer befristeten Pilotphase getestet werden.