Aufgrund einiger Rückfragen aus dem Gremium zum Lärmschutzgutachten und der anspruchsvollen Fachsprache sagt Bauamtsleiter Graumann zu, dass man zukünftig versuchen werde, die Unterlagen für Laien verständlicher zu formulieren. Die Schaffung von Bauplätzen innerhalb der Stadtgrenzen und der weitgehende Erhalt von Büschen und Bäumen wird begrüßt. Dem Einwand, dass man zwar Wohnraum schaffen wolle, jedoch hierbei auch an einkommensschwache Familien denken müsse, stimmt Oberbürgermeister Güntner zu und bittet Stadträtin Büttner, ihre Anregung zur Festlegung einer Quote für sozialen Wohnungsbau in der geplanten Sondersitzung „Wohnen“ im Jahr 2021 zur Abstimmung zu stellen.


1.    Vom Sachvortrag 2020/272 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die ausgearbeiteten Entwürfe zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Steigweg“ sowie die zugehörige Berichtigung (45. Änderung) des Flächennutzungsplanes, jeweils in der Fassung 10.12.2020, werden vom Stadtrat der Stadt Kitzingen anerkannt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der anerkannten Entwürfe zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Steigweg“ sowie der Berichtigung (45. Änderung) des Flächennutzungsplanes, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.