Auf Nachfrage von Stadträtin Schmidt informiert Bauamtsleiter Graumann darüber, dass durch die Umsetzung der Planungen der Radweg zwischen Großlangheim und Kitzingen nicht berührt werde.
1. Vom Sachvortrag 2020/273 wird Kenntnis genommen.
- Der ausgearbeitete Entwurf zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“, sowie der
zugehörige Entwurf zur 1. Änderung des Grünordnungsplanes zum
Bebauungsplan Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ und der Entwurf zur 46.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kitzingen, jeweils in der
Fassung 10.12.2020, wird vom Stadtrat der Stadt Kitzingen anerkannt.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Entwurfes zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ mit
Grünordnungsplan, sowie den Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplans, die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.