Oberbürgermeister Güntner führt in das Thema ein, erläutert, dass sich in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 07.12.2020, im Vorfeld zur heutigen Sitzung, vier wichtige Gesichtspunkte herauskristallisiert hätten und stellt diese vorab zur Abstimmung.

 

A.      Allgemeine Beschlüsse

 

1.   Bebauungspläne/Aufstellungsbeschlüsse (Lfd.Nr. 16):

 

Oberbürgermeister Güntner zeigt das Stimmungsbild auf und stellt den Vorschlag der Verwaltung zur Abstimmung, dass der Stadtrat bei den Bebauungsplänen für den Aufstellungsbeschluss zuständig sein soll, alle anderen erforderlichen Beschlüsse zu den Bebauungsplänen aber in der Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses liegen sollen.

 

beschlossen                     dafür 30 dagegen 0

 

Mit dem Vorschlag der Verwaltung besteht Einverständnis.

 

 

2.  Entscheidung über Baugenehmigungen (Lfd. Nr.32):

 

Oberbürgermeister Güntner führt in das Problem ein und stellt dar, dass nach dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung der Oberbürgermeister für die Erteilung aller Baugenehmigungen zuständig sein sollte. Nach den von den Fraktionen vorgebrachten Bedenken könnte diese Zuständigkeit im Rahmen der Regelung der bisherigen Geschäftsordnung aber auch dem Bau- und Umweltausschuss zugeteilt werden.

Der Bitte von Stadtrat May, dass das Gremium zukünftig eine Liste aller eingegangenen Bauanträge erhalten möge, egal, ob diese bewilligt werden oder nicht, wird entsprochen.

Auf Nachfrage von Stadtrat Moser umreißt Rechtsdirektorin Schmöger kurz die Rechtslage: Sofern keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, habe der Bauwerber einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung; Ermessen bestehe nur bei der Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans gem. § 31 BauGB und bei Einzelfallbaugenehmigungen im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 BauGB. Im Übrigen sei durch den Stadtrat tatsächlich nichts zu entscheiden. Daher sei es sinnvoll, wenn der Oberbürgermeister einer Großen Kreisstadt zuständig sei für die Erteilung aller Baugenehmigungen. Es sei jedoch auch möglich, dass der Stadtrat bzw. der künftige Bau- und Umweltausschuss die bisherigen Zuständigkeiten diesbezüglich beibehalte.

Oberbürgermeister Güntner schlägt sodann vor, die bisherige Regelung der Geschäftsordnung zu übernehmen, wonach der Bau- und Umweltausschuss für die Baugenehmigungen gem. § 34 BauGB mit städtebaulicher Bedeutung und für alle Bauvorhaben im Außenbereich zuständig sei.

 

     beschlossen                     dafür 29 dagegen 1

 

    Mit dem Vorschlag der Verwaltung besteht Einverständnis.

 

 

3.  Ferienausschuss (Lfd. Nr. 11 / 21):

 

Oberbürgermeister Güntner stellt die Frage zur Abstimmung, ob die bisherige Handhabung

beibehalten werden und ein Ferienausschuss wieder in die Geschäftsordnung aufgenommen werden solle.

 

beschlossen                     dafür 30 dagegen 0

 

Es besteht Einverständnis, auch in Zukunft eine Ferienzeit samt Ferienausschuss in der Geschäftsordnung festzulegen.

 

4.  § 25 Abs. 4: „Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage“ (Lfd. Nr. 41):

 

 

beschlossen                     dafür 31 dagegen 0

 

Es besteht Einigkeit, dass die Ladungsfrist zukünftig 7 Kalendertage betragen solle.

 

5.  Anzahl der Ausschüsse (Lfd. Nr. 11):

 

Die eingegangenen Vorschläge und Optionen werden diskutiert. Stadtrat Christof warnt davor, unterschiedliche Themen zu vermengen. Stadträtin Dr. Endres-Paul begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, allerdings unter der Prämisse, dass jedem Bereich ein eigener Beirat zugeordnet werde, da sie eine Überfrachtung befürchte.

Oberbürgermeister Güntner stellt sodann folgende Anträge zur Abstimmung.

 

     Antrag der SPD zur Bildung eines separaten Kulturausschusses

 

     abgelehnt                         dafür 1 dagegen 30

 

     Antrag der SPD zur Ausschussbildung

 

     abgelehnt                          dafür 3 dagegen 28

 

     Antrag der Verwaltung zur Strukturierung und Anzahl der Ausschüsse

 

beschlossen                     dafür 27 dagegen 4

 

Oberbürgermeister Güntner stellt fest, dass die Anträge der SPD abgelehnt wurden. Der Verwaltungsvorschlag zur Strukturierung und Anzahl der Ausschüsse kommt zur Umsetzung.

 

 

B.       Antragsbehandlungen / Beschlussfassungen im Einzelnen anhand der tabellarischen Übersicht (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage (siehe jeweils lfd. Nr.))

 

Oberbürgermeister Güntner geht sodann die der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügte tabellarische Übersicht durch und ruft jeden einzelnen Änderungswunsch bzw. Änderungsantrag der Fraktionen entsprechend der lfd. Nr. auf.

 

1.   Lfd. Nr.1: Stadtrat Paul teilt mit, dass sich der Änderungsantrag erledigt habe

 

2.   Lfd. Nr. 2: Der Antragsteller zieht den Antrag ohne Abstimmung zurück.

 

3.   Lfd. Nr. 3, 4: durch Beschluss A.1 und A. 2 erledigt.

 

4.   Lfd. Nr. 5:

 

Stadträtin Schmidt stimmt dem Vorschlag von Verwaltungsrat Hartner zu, dass es ausreiche, wenn die Verwaltung über den Eingang eines Antrags auf Nebentätigkeit einer Sachgebiets- oder Amtsleitung im Berichtswesen informiere. Den durch die Verwaltung einzuhaltenden Rahmen bildet das Nebentätigkeitsrecht. Die Zuständigkeit des Stadtrates müsse insofern nicht geändert werden. Eine Abstimmung erfolgt einvernehmlich nicht.

 

5.   Lfd. Nr. 6: zurückgezogen

 

6.   Lfd. Nr. 7: zurückgezogen. „Integration“ wird in § 9 Abs. 3 Nr. 1 b) aufgenommen

 

7.   Lfd. Nr. 8: „Nicht jedem Referat muss ein Beirat zugeordnet sein“.

 

abgelehnt                     dafür 13 dagegen 18

 

Oberbürgermeister Güntner stellt fest, dass somit jedem Referat ein Beirat zugeordnet

werde.

 

8.   (Lfd. Nr. 9 / SPD): § 5 Abs. 3.: „Satz 3 ist wie folgt zu ändern: “Beiratssitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich“

 

Die konträren Anträge von Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD-Fraktion werden diskutiert. Rechtsdirektorin Schmöger betont, dass die Formulierung “sollten“ bedeute, dass der Regelfall abgebildet werde, von welchem jedoch Ausnahmen möglich seien. Der Antrag der SPD wird zur Abstimmung gestellt.

Für die Fraktion der Grünen erklärt Stadträtin Schmidt, dass ihr Antrag (ebenfalls Lfd. Nr. 9) nicht aufrechterhalten werde.

 

abgelehnt                     dafür 5 dagegen 26

 

Der Antrag der SPD ist damit abgelehnt.

 

9.   Lfd. Nr. 10, § 5 Abs. 4: Behandlungsfrist:

 

Oberbürgermeister Güntner führt bezüglich des Antrags der SPD-Fraktion, welche die Behandlung der Empfehlungen eines Beirats innerhalb einer Frist von 3 Monaten fordere, aus, dass dies so gehandhabt werden könne, allerdings dann festgelegt werden müsse, dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn das Protokoll bei ihm in schriftlicher Form eingegangen ist. Dies wird mit zur Abstimmung gestellt.

 

beschlossen                dafür 31 dagegen 0

 

Mit dem Vorschlag des Oberbürgermeisters besteht Einvernehmen.

 

10.   Lfd. Nr. 11 erledigt durch Beschluss A 5

 

11.   Lfd. Nr. 12, § 8 Abs. 6: Rederecht der Stadträte ohne Fraktion oder Gruppierung in den Ausschüssen:

 

In der letzten Legislaturperiode seien allen Räten, egal, ob diese gewähltes Mitglied im jeweiligen Ausschusses waren oder nicht, ein Rederecht in den Sitzungen eingeräumt worden. Explizit wird hierbei auf Stadtrat Hartmann und Stadtrat Goldbach verwiesen, welche keinem Ausschuss angehören. Diese Handhabung solle nun in der Geschäftsordnung festgehalten werden. Oberbürgermeister Güntner gibt Stadtrat Heisel recht, dass dies eine Diskriminierung jener Stadträte bedeute, die nicht im Ausschuss seien, betont aber, dass es sich um eine politische Entscheidung des Stadtrats handle. Die Verwaltung würde diesen mittragen, da laut Rechtsdirektorin Schmöger dieses Vorgehen rechtlich zulässig sei.

 

          beschlossen                dafür 28 dagegen 3

          Es besteht Einverständnis, dass Stadträte, deren Gruppierung nicht im Ausschuss

          vertreten sind, ein Rederecht erhalten.

 

12.      Lfd. Nr. 13: § 9; Allgemein zur Ausschussbildung:

 

Stadtrat Pauluhn erkundigt sich, warum die Ausschusssitze nach Hare-Niemeyer und nicht, wie auf Bundesebene mittlerweile üblich, nach Sainte-Laguë/Schepers vergeben worden seien und beantragt, dies zu ändern. Verwaltungsrat Hartner erinnert daran, dass dies bereits in der konstituierenden Sitzung beschlossen worden sei.

 

abgelehnt                     dafür 4 dagegen 27

 

Oberbürgermeister Güntner stellt fest, dass der Antrag abgelehnt wurde und es bei

der gegenwärtigen Regelung verbliebe.

 

13.      Lfd. Nr. 14: Der Antragsteller zieht den Antrag ohne Abstimmung als erledigt zurück.

 

14.      Lfd. Nr. 15: Der Antragsteller zieht den Antrag ohne Abstimmung als erledigt zurück.

 

15.      Lfd. Nr. 16: Der Antragsteller zieht den Antrag ohne Abstimmung als erledigt durch Beschluss A 1 zurück.

 

16.      Lfd. Nr. 17: Der Antragsteller zieht den Antrag ohne Abstimmung als erledigt zurück.

 

17.      Lfd. Nr. 18: Der Antragsteller zieht den Antrag ohne Abstimmung als erledigt (Beschluss A 1und 2, s.o.)) zurück.

 

18.      Lfd. Nr. 19: Der Antragsteller zieht den Antrag ohne Abstimmung zurück.

 

19.      Lfd. Nr. 20: Der Antragsteller zieht den Antrag zurück.

 

20.      Lfd. Nr. 21:  Aufgrund des Beschlusses A 3 (s.o.) erledigt.

 

21.      Lfd. Nr. 22: § 12 Abs. 1: Antrag SPD bzgl. der Ergänzung von § 12 Abs. 1 Satz 2. „Übertragung von Befugnissen durch den Oberbürgermeister auf städt. Bedienstete“

 

abgelehnt                     dafür 10 dagegen 21

 

Oberbürgermeister Güntner stellt fest, dass der Antrag abgelehnt wurde

      

      

22.      Lfd. Nr. 23: § 12 Abs. 2 Satz 2: Antrag SPD: „Über Hinderungsgründe unterrichtet er den Stadtrat oder den Ausschuss unverzüglich.“

 

beschlossen                dafür 20 dagegen 10

 

Mit dem Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung besteht Einverständnis.

23.      Lfd. Nr. 24: § 13 Abs. 2 Nr. 2 a) bis d) „Aufgaben des Oberbürgermeisters in Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen auf die Stadt“

 

          abgelehnt                     11 dafür dagegen 19

Oberbürgermeister Güntner stellt fest, dass der Antrag abgelehnt wurde.

 

24.      Lfd. Nr. 26:

 

          Auf Rückfrage bei Stadtrat Müller, wie er den finanziellen Spielraum während seiner Amtszeit empfunden habe, bittet dieser das Gremium, die Wertgrenze in der vorgeschlagenen Höhe zu belassen. Verwaltungsrat Hartner erinnert, dass die Wertgrenze dem Produkt aus Einwohnerzahl multipliziert mit dem Faktor 4 errechne. Da Kitzingen gewachsen sei, müsse nun auch die Wertgrenze höher angesetzt werden.

 

          Der Antragsteller zieht den Antrag ohne Abstimmung zurück. Dadurch ist dies als erledigt zu betrachten.

 

25.      Lfd. Nr. 27: Der Antragsteller zieht den Antrag ohne Abstimmung als erledigt zurück

 

26.      Lfd. Nr. 28: Der Antragsteller zieht den Antrag als erledigt zurück.

 

27.      Stadtrat Pauluhn stellt zu 13 Abs. 2 Nr. 2 e einen neuen Antrag:

 

          Die genannte Passage wird um den Zusatz: „Jedoch insgesamt nicht mehr als maximal 100.000,00 € pro Rechtsgeschäft“ ergänzt.

 

beschlossen                dafür 19 dagegen 12

 

         Mit dem Vorschlag von Stadtrat Pauluhn besteht Einverständnis.

 

28.      Lfd. Nr. 29: Der Antrag wird ohne Abstimmung als erledigt zurückgezogen.

 

29.      Lfd. Nr. 30: Der Antragsteller zieht den Antrag ohne Abstimmung als erledigt zurück.

 

30.      Lfd. Nr. 31: Der Antragsteller zieht den Antrag ohne Abstimmung als erledigt zurück.

 

31.      Lfd. Nr. 34: Der Antragsteller zieht den Antrag ohne Abstimmung als erledigt zurück.

 

32.      Lfd. Nr. 35: Der Antragsteller zieht den Antrag ohne Abstimmung als erledigt zurück.

 

33.      Ortssprecher Pfrenzinger stellt den Antrag, § 18 Abs. 1 Satz 3 zu streichen.

 

          beschlossen                dafür 27 dagegen 2

 

Es besteht Einverständnis, den Satz „einfügen„ zu streichen.

 

34.      Lfd. Nr. 36: § 19 Abs. 2 Satz 1 soll wie folgt lauten: „Eingaben und Beschwerden von Einwohnern an den Stadtrat sind umgehend an die Ratsmitglieder weiterzuleiten.

 

beschlossen                dafür 28 dagegen 2

 

Mit dem Antrag besteht Einverständnis.

 

35.      Lfd. Nr. 37: § 21 Abs. 2 Satz 3: „Ton- und Bildaufnahmen jeder Art bedürfen der Zustimmung des Vorsitzenden und des Stadtrats; sie sind auf Verlangen eines einzelnen Mitglieds hinsichtlich seiner Person zu unterlassen."

 

          Stadtrat Paul informiert, dass der Antrag der SPD-Fraktion dahingehend laute, dass Ton- und Filmaufnahmen zulässig seien, aber man selbstverständlich den Wunsch einzelner Stadtratsmitglieder respektiere, die nicht in Wort und Bild dargestellt werden wollten. Es bestehen Bedenken wegen dem Missbrauch von Bildern und der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Bezüglich des Antrags auf Übermittlung der Sitzungen per Livestream, betont Oberbürgermeister Günter, dass die Geschäftsordnung die Umsetzung ermögliche, man müsse jedoch die Wünsche derer berücksichtigen, die nicht gezeigt werden möchten.

 

abgelehnt                     dafür 7 dagegen 23

 

Der Antrag der SPD ist somit abgelehnt.

 

36.      Lfd. Nr. 38: Ergänzung § 24 Abs. 1

 

          Oberbürgermeister Güntner sagt zu, dass die Liste mit den unerledigten Stadtratsanträgen zukünftig dem Berichtswesen beigelegt wird. Damit ist der Antrag erledigt.

 

37.      (Lfd. Nr. 39): 24 Abs. 3: „Die Tagesordnung für öffentliche Sitzungen ist jeweils unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung spätestens am 3. Tag vor…“

 

          Da dies bereits de facto so gehandhabt wird, wird dies als erledigt betrachtet. Es erfolgt keine Abstimmung.

 

38.      § 25 Abs. 1 Satz 2: „Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden." (Lfd. Nr.: 40)

 

abgelehnt:                   dafür 7 dagegen 23

 

Oberbürgermeister Güntner stellt fest, dass der Antrag abgelehnt wurde.

 

39.      Lfd. Nr. 41: erledigt durch Beschluss A 4.

 

40.      Lfd. Nr. 42 Der Antragsteller zieht den Antrag ohne Abstimmung als erledigt zurück.

 

41.      (Lfd. Nr. 43):

 

          Oberbürgermeister Güntner zieht es vor, Berichterstatter offiziell einzuladen, anstatt spontan ein Rederecht zu erteilen. Der Antragsteller zieht den Antrag ohne Abstimmung zurück. Dadurch ist dies als erledigt zu betrachten.

 

42.      (Lfd. Nr. 44):

 

Rechtsdirektorin Schmöger teilt mit, die Formulierung nochmals überdenken zu wollen. Dies wird durch den Antragsteller zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

43.      (Lfd. Nr. 45): Der Antragsteller zieht den Antrag ohne Abstimmung als erledigt zurück.

 

 

 

 

 

C.           Oberbürgermeister Güntner stellt sodann den Beschluss der Sitzungsvorlage zur  

              Abstimmung:

 

          beschlossen                dafür 31 dagegen 0

 


 

1.      Vom Sachvortrag 2020/281 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Anträge / Änderungswünsche der Fraktionen zum Entwurf der Geschäftsordnung (Stand 17.09.2020), d. h.

 

-        Antrag der SPD vom 07.10.2020 und vom 19.10.2020

-        Antrag der UsW e. V. / Pro Kitzingen e. V. / Freie Wähler FBW Kitzingen e. V. / Bayernpartei vom 20.10.2020

-        Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen vom 21.10.2020

 

werden entsprechend der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügten tabellarischen Übersicht behandelt.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die auf der Grundlage der Anträge / Änderungswünsche der Fraktionen beschlossenen Änderungen zum Entwurf der Geschäftsordnung Stand 17.09.2020 in die Geschäftsordnung einzuarbeiten und diese dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.