Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0

Oberbürgermeister Güntner weist auf die Sitzung des Stadtrats am 10.12.2020 und die in die GeschO eingearbeiteten Änderungen hin, welche farbig markiert seien.

Nach Rückfragen und Bedenken wegen der Kommunikation der bestehenden Vorkaufsrechte an das Gremium und der Entscheidung über die Ausübung derselben wird festgelegt, dass der Oberbürgermeister zukünftig jegliches Vorkaufsrecht, besonders in Hinblick auf die Altstadt, den Stadträten mitteilen werde. Dabei sei es irrelevant, ob das Recht ausgeübt werden solle oder nicht. Nach Rückfrage von Rechtsdirektorin Schmöger bestätigt Stadtrat Pauluhn, dass es nicht nötig sei, diese Abmachung in der Geschäftsordnung nieder zu schreiben.

Stadtrat Georg Wittmann moniert, dass die Formulierung im Entwurf der Geschäftsordnung bezüglich der Entscheidungsgewalt des Bau- und Umweltausschusses gemäß §34 (siehe Seite 10, Nr. 3 der Anlage) von „und“ auf „oder“ geändert werden müsse, da sonst der Ausschuss nur über Großprojekte entscheiden dürfe. Andere wichtige, kleinere Vorhaben jedoch, könne die Verwaltung selbst entscheiden. Oberbürgermeister Güntner zeigt sich verwundert, dass dieser Einwand erst jetzt und nicht bereits in der Sitzung am 10.12.2020 vorgebracht worden sei. Er und Bauamtsleiter Graumann warnen davor, es so umzusetzen, wie Stadtrat Georg Wittmann vorgeschlagen hat, da dies bedeute, dass jegliches Bauvorhaben, selbst Garagen, Carports oder ähnliche Maßnahmen, der Zustimmung bedürfen. Dieser Mehraufwand für Verwaltung und Gremium sei nicht zielführend.

Nach weiteren Vorschlägen, wie die Passage lauten könne, um einen Mittelweg zwischen der Formulierung in der Geschäftsordnung und der Variante von Stadtrat Georg Wittmann zu finden, schlägt die Verwaltung vor, den Entwurf an dieser Stelle trotzdem so zu beschließen, wie es aktuell aufgeführt ist. Man habe die Intention des Stadtrates verstanden und wenn in einigen Monaten noch das Bedürfnisse bestehe, den Punkt in der Geschäftsordnung anzupassen, dann könne das beantragt werden. Für die erste Zeit bittet Oberbürgermeister Güntner darum, abzuwarten und zu sehen, wie die Verwaltung die Zusammenarbeit gestalten werde. Eventuell sei dann der Wunsch nach einer Anpassung nicht mehr vorhanden. Der Vorschlag findet Zustimmung.


1.      Vom Sachvortrag 2020/294 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat beschließt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung für den Stadtrat Kitzingen.