Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

1.    Vom Sachvortrag 2021/021 wird Kenntnis genommen.

 

 

2.    Die Teilflächen des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1735/1, Nähe am Wilhelmsbühl sowie die zwei Teilflächen der Ortsstraße Fl.Nr. 1499, Am Wilhelmsbühl, sind gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.