Bauamtsleiter Graumann führt in die Thematik ein, weist auf die vorhergegangenen Besprechungen und betont, dass auch die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt wurden.

Stadtrat Hartmann informiert, dass der Umweltausschuss anrege, die in 1.5 des B-Planes festgehaltenen Baumersatzpflanzungen nach Stockholmer Modell durchzuführen und die Formulierung in Punkt 2 in Bezug auf die Dächer von „Begrünung zulässig“ „ist zu begrünen“ zu ändern.

Die Stadträte Pauluhn und Rank begrüßen die Vorschläge des Ausschusses, weisen aber darauf hin, dass nicht jedes Dach, vor allem wenn es in Leichtbauweise gefertigt sei, zur Bepflanzung geeignet sei. Auch bei den Bäumen sollte man die Auflagen nicht so strikt festlegen und die Fa. REKA in ihrem Bestreben bestmöglich unterstützen. Oberbürgermeister Güntner legt fest, dass diese beiden Gesichtspunkte zügig zu prüfen seinen.

 


1.    Vom Sachvortrag 2021/013 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der beigefügte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „Gewerbegebiet Schutzhafen“ mit zeichnerischem Teil (Anlage 1), den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3), jeweils in der Fassung vom 21.12.2020 sowie den dazugehörigen Anlagen (Vorprüfung des Einzelfalls (Anlage 4), Schaltechnische Untersuchung (Anlage 5), Hochwasserschutz Bericht (Anlage 6), Hochwasserschutz Plan (Anlage 7), Anschreiben Löschung Altlastenkataster und Schlussbeurteilung (Anlage 8 und 9), Gutachterlicher Beurteilung Grundwasser Monitoring (Anlage 10), Luftbildauswertung (Anlage 11)) wird gebilligt.

 

3.    Der gebilligte Planentwurf wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.