Nach kurzer Einleitung durch Bauamtsleiter Graumann, teilt Stadtrat Hartmann mit, dass die Anzahl der Brut- und Nistkästen für Vögel und Fledermäuse von jeweils drei auf fünf erhöht werden solle. Die Ausgleichsfläche für Eidechsen seien zu gering bemessen und müsste 8.500 qm betragen. Man wäre jedoch mit dem kleineren Bereich einverstanden, wenn im Gegenzug entsprechend viele Habitate (Steinhaufen) geschaffen würden. In diesem Zusammenhang weist Stadtrat Sanzenbacher auch auf die im Bimbach ansässigen Teichmolche hin.

Stadtrat Paul zeigt sich erschrocken über den Schriftverkehr mit Herrn Fortune und dessen Klageandrohung. Oberbürgermeister Güntner und Bauamtsleiter Graumann beruhigen ihn, dass der Vorwurf des Bürgers, er könne einige seiner Flächen nicht erreichen, nicht korrekt sei. Der B-Plan sei so formuliert, dass er nicht schlechter gestellt werde, als zuvor. Zudem könne ein privatrechtlicher Vertrag das Vorhaben nicht verhindern.


1.      Vom Sachvortrag 2021/014 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der beigefügte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 „Von-Deuster-Park“ mit der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 1), zeichnerischem Teil inklusive textlichen Festsetzungen (Anlage 2), Begründung (Anlage 3) Umweltbericht (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 17.12.2020 sowie den dazugehörigen Anlagen (spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (Anlage 5) und Schallimmissionsprognose (Anlage 6), wird gebilligt.

 

3.      Der gebilligte Planentwurf wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.