1. Vom Sachvortrag 2021/019 wird Kenntnis genommen.
2. Die Teilflächen des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1653, Hammerstiel sowie die Teilflächen des öffentlichen Feld- und Waldweges, bestehend aus den Fl.Nrn. 1655 und 1655/1, Hammerstiel, sind gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.