Oberbürgermeister Güntner hebt eingangs hervor, dass dies der erste Haushalt sei, den er, Stadtkämmerin Dietenberger und Verwaltungsfachwirtin Hager verantworten würden. Man habe sich auch hier an den Grundsätzen „Wahrheit und Klarheit“ orientiert. Es sollten keine Haushaltsausgabereste gebildet werden und die Mitarbeiter wären nochmals verstärkt darauf hingewiesen worden, bei den Planungen die Kassenwirksamkeit zu berücksichtigen.

Obwohl der Haushalt um einiges geringer sei, als der für das Jahr 2020, werde befürchtet, dass auch in diesem Jahr nicht alles umgesetzt werden könne, was man sich vorgenommen habe.

Große Posten seien die Sanierung der Kaiserstraße 17, in welcher neue Räumlichkeiten für die Verwaltung entstünden sowie diejenige der historischen Rathausfassade und der Schrannenstraße 1 (Tourismus-Information). Auch die Versorgung Kitzingens mit Krippen- und KiGa-Gruppen, die Instandsetzung des Oberen Mainkais, Kanalsanierung und Ausgaben im Bereich des Klärwerks schlügen nicht unerheblich zu Buche. Dies seien Pflichtausgaben, neben welchen kaum Spielraum mehr existiere. Außerdem müsse man immer auch mit Unerwartetem rechnen, wie am unverhofften Erwerb des Bahnhofs zu sehen sei.

 

Stadtkämmerin Dietenberger stimmt Ihrem Vorredner zu, dass 2021 haushaltsrechtlich schwierig sei. Durch die gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen habe man die Mindestzuführung nicht erreicht, es müssten Kredite aufgenommen werden und die Rücklagen seien bis auf die Mindestrücklage aufgebraucht. Sie sei jedoch optimistisch, dass man bereits 2022 wieder deutlich besser aufgestellt sein werde.

Sie bedankt sich bei Ihrer Stellvertretung, Verwaltungsfachwirtin Hager, und ihren Mitarbeiterinnen für die Unterstützung bei der Erarbeitung des Haushalts sowie beim Gremium für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.

 


1.      Vom Sachvortrag 2021/100 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Haushaltssatzung

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung, Art. 20 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes und § 6 der Satzung der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt:

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                       58.094.360 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                       20.368.902 €

ab.

 

Der Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt:

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                                4.800 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                              22.000 €

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 14.468.538 € festgesetzt.

 

Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.    Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        315 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                  315 v. H.

2.    Gewerbesteuer                                                                                    360 v.H.

 

§ 5

 

1.      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

 

2.    Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

 

3.      Haushaltsplan

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2021 den Entwurf des Haushaltsplanes in der vorgelegten Fassung, bestehend aus:

·         Gesamtplan

·         Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit

Deckungsvermerken und sonstigen Vollzugsbestimmungen

·         Sammelnachweis Personalkosten

·         Stellenplan für die Beamten und Arbeitnehmer

 

4.    Finanzplan und Investitionsprogramm

Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2020 bis 2024 mit folgenden Summen.

für 2020                                                     82.221.810 €

für 2021                                                     78.463.262 €

für 2022                                                     76.271.098 €

für 2023                                                     76.001.590 €                                                 

für 2024                                                     72.537.340 €

 

und das der Finanzplanung zugrundeliegende Investitionsprogramm mit folgenden Summen:

für 2020                                                     24.033.500 €

für 2021                                                     20.368.902 €

für 2022                                                     17.474.828 €

für 2023                                                     15.009.450 €

für 2024                                                     10.904.900 €

 

5.    Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2021 den Entwurf des Sonderhaushalts der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen in der vorgelegten Fassung mit folgenden Summen:

Verwaltungshaushalt                                         4.800 €

Vermögenshaushalt                                         22.000 €