Stadträtin Schmidt verweist auf verschiedene Verschiebungen in den Finanzplanungsrest, die die Verwaltung vorgenommen habe (z. B. Breslauer Straße). Sie möchte wissen, welche Maßnahmen von Seiten der Verwaltung verschoben wurden und inwiefern ein Vorziehen funktionieren würde.

 

Stadtkämmerin Dietenberger stellt dar, dass neben der Breslauer Straße als zweite große Maßnahme die Generalsanierung der Friedrich-Bernbeck-Schule in den Finanzplanungsrest verschoben wurde. Es bestehe hierbei lediglich ein Ansatz in Höhe von 600.000,00 € für die weitere Planung, auch hinsichtlich der nötigen Sicherung des Daches. Je nach Entwicklung des Haushaltes können die Ansätze ggf. ab 2022 entsprechend der Kapazitäten eingestellt werden.

Bei einem Vorziehen in die Haushaltsjahre 2021-2024 benötige sie zwingend einen Einsparungsvorschlag, nachdem die Finanzierung nur über die weitere Aufnahme von Krediten möglich sei, was mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes kritisch ist.

In der vorliegenden Form sei der Haushalt noch genehmigungsfähig.