des Antragsstellers
Die zur Abstimmung gestellten Beschlussvorlagen werden der Öffentlichkeit während der Sitzung/Abstimmung durch Projektion mittels Beamer zur Kenntnis gegeben.
des Antragsstellers
Die zur Abstimmung gestellten Beschlussvorlagen werden der Öffentlichkeit während der Sitzung/Abstimmung durch Projektion mittels Beamer zur Kenntnis gegeben.