Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Die Verwaltung führt in das Thema ein und informiert, dass es sich bei dem heutigen Beschluss nur um eine Formalie handle, um die bereits geplante Terrassenbauweise sowie die Reduzierung von Gebäudehöhe und Maßen festzuschreiben. Dies werde zum Schutz der Anwohner vorgenommen.

Auf Nachfrage von Stadtrat Popp bejaht Bauamtsleiter Graumann, dass die vorhandenen, weitläufigen Gewölbekeller genutzt würden. Anstatt Stellplätze bereitzustellen, habe sich der Vorhabenträger zusichern lassen, dass in der Parkgarage „Alte Poststraße“ Parkplätze angemietet werden könnten. Ein Aufzug sei nicht vorgesehen. Das Bauamt werde Stadtrat Popp die Anzahl der geplanten Gauben mitteilen.

 


1.    Vom Sachvortrag 2021/123 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der beigefügte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04 „Alte Poststraße“ mit zeichnerischem Teil, textlichen Festsetzungen (Anlage 1) und der Begründung (Anlage 2), jeweils in der Fassung vom 06.05.2021, wird gebilligt.

 

3.    Der gebilligte Planentwurf wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.