Stadträtin Schwab stellt die Wichtigkeit, dem Klimawandel entgegenzuwirken dar und bittet um Zustimmung zum Antrag. Sie ergänzt, die Dachbegrünung könne den Bauherren als ökologische Ausgleichsmaßnahme angerechnet werden.

 

Stadtrat Markert regt an, das Flachdach hier, durch Aufnahme einer Grad-Zahl im Beschlussentwurf zu definieren um zukünftige Unklarheiten und Unstimmigkeiten zu vermeiden, woraufhin Stadträtin Schwab zustimmt.

 

Laut Bauamtsleiter Graumann werde in Zusammenarbeit zwischen Bauamt und Umweltbeirat ein entsprechender Vorschlag erarbeitet.

 

Stadtrat Müller kritisiert, die Untergrenze von 10 m², ab welcher die Festsetzung gelten soll, sei zu niedrig angesetzt.

 

Stadträtin Büttner hält auch die Umsetzung bei sehr großen Dächern für möglich.

 

Stadtrat Markert erhebt Einwände: es wäre wünschenswert, beispielsweise auch die großen Lagerhallen im Industriegebiet conneKT zu begrünen. Die Bauweise sei aus statischer Sicht jedoch nicht darauf ausgelegt und würde dies nicht tragen. Der Aussage stimmt auch Stadtrat Rank zu; eine andere Bauweise von Lagerhallen wäre nicht ressourcenschonend.