Oberbürgermeister Güntner stellt dar, ein positiver Beschluss für die hier vorgeschlagene Lösung würde die Suche nach Alternativstandorten beenden.
Stadtrat Dr. Küntzer fasst zusammen, dass sich die Wohngegebenheiten in den letzten Jahren trotz vieler Diskussionen nicht geändert hätten. Die CSU-Fraktion möchte für Obdachlose und die weiteren Bewohner des aktuellen Notwohngebietes Möglichkeiten finden. Die Fraktion hätte sich für den Standort im Nordosten des Areals entschieden und würde eine Verschiebung in Richtung Panzerstraße begrüßen. Es besteht die Idee mit 10 Plätzen in Modulbauweise zu beginnen und die Plätze ggf. bis max. 40 Stück zu steigern. Er stellt klar, eine getrennte Lösung für Obdachlose und den sozialen Wohnungsbau werde benötigt. Er schlägt eine getrennte Abstimmung der Ziffer 4 des Beschlussentwurfes vor und bittet um namentliche Abstimmung für die Ziffern 1-3.
Oberbürgermeister Güntner bittet um Abstimmung des Antrages auf namentliche Abstimmung.
beschlossen dafür 25 dagegen 3
Mit dem Antrag auf namentliche Abstimmung besteht Einverständnis.
Stadträtin Schmidt begrüßt Ziffer 4 des Beschlussentwurfes fordert aber die Diskussion über alternative Standorte.
Dieser Meinung stimmt Stadtrat Paul zu. Er hält den gewählten Standort für ungeeignet und verweist auf die staatliche Empfehlung „Obdachlosensiedlungen“ zu vermeiden.
Stadtrat Pauluhn plädiert dafür, dass vorab die Standorte für die 3 Gruppen festgelegt werden sollen. Er vertritt die Meinung, dass mit der Umsetzung eines Standortes für die Familien begonnen werden solle.
Stadtrat Popp kritisiert den abgegrenzten Standort aus Gründen der Inklusion und Integration und schlägt als Alternative die Wohnungen im Kitzinger Bahnhofsgebäude oder bestehende Wohnungen in der Stadt vor.
Stadtrat Dr. Pfeiffle zeigt Verständnis für die Aussagen seiner Vorredner, plädiert jedoch dafür, eine Entscheidung zu treffen. Die Mehrheit der Fraktionsvorsitzenden hätte sich in der Besprechung für diesen Standort ausgesprochen.
Stadtrat Dr. Küntzer stellt die Notwendigkeit dar, den Begriff des/der „Obdachlosen“ bzw. der „Obdachlosigkeit“ zu definieren. Anschließend sollen getrennte Lösungen für die Obdachlosen und die weiteren Zielgruppen gefunden werden.
Rechtsdirektorin Schmöger definiert die Obdachlosigkeit als „unfreiwillige Wohnungslosigkeit“ und betont, dass sogenannte „Durchreisende“ und auch die weiteren Mieter aus den Notunterkünften nicht unter diese Definition fallen würden. Mit den aktuellen Bewohnern des Notwohngebietes würde ein Mietvertrag aufgesetzt werden, sodass diese im rechtlichen Sinne Mieter und keine Obdachlosen seien. Diese Vorgehensweise solle zukünftig für Obdachlose geändert werden. Sie betont, die neuen Obdachlosenunterkünfte sollen eine menschenwürdige, vorübergehende Lösung für Obdachlose sein, sich vor Wind und Wetter zu schützen und ihnen Zeit verschaffen, die Belange zu regeln.
Bürgermeisterin Glos sieht den ersten Handlungsbedarf bei den Obdachlosen. Auch stellt sie die Notwendigkeit der Weiterführung der sozialen Betreuung für diese dar und bittet um Zustimmung.
Stadträtin Schmidt bemängelt die angedachte Abgrenzung der Unterkünfte und hält die Erschließung über die Panzerstraße für risikobehaftet.
Stadträtin Dr. Kramer-Grünwald schlägt als Alternativstandort die bestehenden Wohnungen im Galgenwasen oder die Alte Poststraße und Breslauerstraße vor.
Stadtrat Pauluhn äußert den Wunsch, die Beschlussfassung um 4 Wochen zu verschieben. Dem Antrag wird seitens der CSU-Fraktion jedoch nicht stattgegeben.
Aufgrund erneut aufkeimender Diskussion stellt Stadtrat Freitag den Antrag auf Schluss der Debatte.
beschlossen dafür 28 dagegen 0
Mit dem Antrag auf Schluss der Debatte von Stadtrat Freitag besteht Einverständnis.
Stadtrat Paul stellt den Antrag, die Ziffern 1-4 des Beschlussentwurfes separat abstimmen zu lassen.
Oberbürgermeister Güntner bittet um Abstimmung des Antrages auf separate Abstimmung.
abgelehnt dafür 4 dagegen 24
Anschließend bittet Oberbürgermeister Güntner um Abstimmung des Antrages auf separate Abstimmung der Ziffer 4 des Beschlussentwurfes.
beschlossen dafür 28 dagegen 0
Mit dem Antrag auf separate Abstimmung der Ziffer 4 besteht Einverständnis.
Bauamtsleiter Graumann erklärt, dass das angedachte Grundstück Fl.Nr. 6320/88 aufgrund der Topographie, Altlastenverdacht und Differenzen mit dem Planungsrecht ungeeignet sei.
Oberbürgermeister Güntner bittet um Klarstellung, für welches Grundstück der Beschluss gefasst werden soll, woraufhin Stadtrat Rank Fl.Nr. 6320/88 nennt.
Nachdem dem Antrag auf namentliche Abstimmung zugestimmt wurde, fragt Verwaltungsrat Hartner sämtliche Stadträte nach ihrem Abstimmungsverhalten, sodass Oberbürgermeister Güntner letztlich folgendes Abstimmungsergebnis für Ziffer 1-3 des Beschlussentwurfes feststellt:
Oberbürgermeister Güntner Nein
Stadträtin Grötsch Ja
Stadtrat Dr. Küntzer Ja
Stadtrat Markert Ja
Stadtrat Rank Ja
Stadträtin Schwab Ja
Stadträtin Stemplowski Ja
Stadträtin Stocker Ja
Bürgermeisterin Glos Ja
Stadtrat Heisel Nein
Stadtrat Paul Nein
2. Bürgermeister Freitag Ja
Stadtrat Dr. Pfeiffle Ja
Stadtrat Volk Ja
Stadtrat Wittmann G. Ja
Stadträtin Büttner Nein
Stadträtin Dr. Kramer-Grünwald Nein
Stadtrat Sanzenbacher Nein
Stadträtin Schmidt Nein
Stadtrat Vierrether Ja
Stadtrat Wittmann D. Ja
Stadtrat May Ja
Stadtrat Müller Ja
Stadtrat Christof Nein
Stadtrat Popp Nein
Stadtrat Pauluhn Nein
Stadträtin Tröge Nein
Stadtrat Goldbach Nein
beschlossen dafür 16 dagegen 12
1. Vom Sachvortrag 2021/121 wird Kenntnis genommen.
2.
Der Stadtrat befürwortet einen abgegrenzten
Standort zur Errichtung einer adäquaten Unterkunft für Obdachlose im Nordosten
des Areals, Fl.Nr. 6320/88.
3. Das städtische Bauamt wird beauftragt, bis zum 30.06.2021 einen umsetzbaren Realisierungsentwurf (Modulbauweise) für den Bau der Obdachlosenunterkunft mit max. 40 Betten dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Nachdem seitens der Antragsteller nicht der Wunsch besteht, auch Ziffer 4 des Beschlussentwurfes namentlich abstimmen zu lassen, gibt Oberbürgermeister Güntner den Beschluss per Handzeichen zur Abstimmung.
beschlossen dafür 27
dagegen 1
4. Die Kitzinger Bau GmbH wird beauftragt, die Gebäude sukzessiv zu entmieten (in Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und den Sozialbetreuern) und alternative städtische Wohnungen anzubieten.
1. Vom Sachvortrag 2021/121 wird Kenntnis genommen.
2.
Der Stadtrat befürwortet einen abgegrenzten
Standort zur Errichtung einer adäquaten Unterkunft für Obdachlose im Nordosten
des Areals, Fl.Nr. 6320/88.
3. Das städtische Bauamt wird beauftragt, bis zum 30.06.2021 einen umsetzbaren Realisierungsentwurf (Modulbauweise) für den Bau der Obdachlosenunterkunft mit max. 40 Betten dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
4. Die Kitzinger Bau GmbH wird beauftragt, die Gebäude sukzessiv zu entmieten (in Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und den Sozialbetreuern) und alternative städtische Wohnungen anzubieten.