Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 3

Bauamtsleiter Graumann stellt zu Beginn folgende Falschmeldungen der Presse richtig:

 

-       Es handle sich nicht um ein städtisches Bauvorhaben, sondern um einen privaten Investor

-       Die Erschließung solle nicht über die Straße „Unterer Fuchsgraben“, sondern über die Kaltensondheimer Straße erfolgen.

 

 

Er führt weiter aus, dass das Mischgebiet in ein Wohngebiet geändert und die bestehende Halle abgebrochen werden solle. Die Wohnbebauung auf Fl.Nr. 267/7 werde an die Architektur der „Bunten Häuser“ angelehnt und die benötigten Stellplätze auf dem Areal realisiert.

Auf der Grundlage des zu treffenden Beschlusses würden die Unterlagen anschließend öffentlich ausgelegt werden.

 

Die Entwicklung auf der westlichen Teilfläche löse nach Dafürhalten von Stadtrat Rank eine Brache und ein unschöner Flecken würde verschwinden. Die Planungen für den östlichen Bereich seien ungewohnt aber vertretbar.

 

Stadtrat Pauluhn widerspricht der Wohnbebauung in der dargestellten Form, da diese gegen die Interessen der Anlieger sei. Diese vertrauten auf die Gültigkeit des bestehenden Bebauungsplans. Bei Betrachtung des Bereichs WA 2 (siehe Anlage 2) falle auf, dass das geplante Gebäude um 50% größer und höher sei als der Bestand. Oberbürgermeister Güntner antwortet auf seine Frage nach der Lokation der Stellplätze, dass dies durch die Baugenehmigung geregelt und abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten sei. Stadtrat Pauluhn hält die geplante Anzahl von 1-2 Parkplätzen pro WE für zu gering. Bauamtsleiter Graumann erinnert, dass heute nur über das Planungsrecht entschieden werde. Die Details würden später festgelegt werden.

Stadtrat Pauluhn stellt den Antrag, die Flächen WA 1 und WA 2 zu entkoppeln, und über beide Bereiche separat Beschluss zu fassen. Stadtrat Paul schließt sich dem Vorschlag an.

 

Als Stadtrat Dr. Pfeiffle sich nach einem Höhenschnitt des Bauwerbers erkundigt, erinnert die Verwaltung erneut daran, dass nur das Baufenster und die planungsrechtliche Festsetzung beschlossen werde. Anschließend könnten Einwendungen und Änderungen gemacht und gegebenenfalls eingearbeitet werden. Die Geschossigkeit werde genannt, um darzustellen, was geplant sei. Oberbürgermeister Güntner fügt hinzu, dass es allerdings selten vorkomme, dass man erst zu diesem Zeitpunkt bemerke, dass etwas übersehen worden sei oder etwas fehle.

Auch Stadtrat Markert wünsche sich ein dreidimensionales Modell, welches ihm eine konkretere Vorstellung des Gebäudes erleichtern würde.

 

Der von Stadträtin Schwab angefragte Bürgersteig sei Angelegenheit des Freistaats, da es sich um eine Staatsstraße handle. Die Straßenbreite werde durch das Vorhaben nicht verringert.

 

Stadtrat Pauluhn zeigt sich verwundert, dass kein Städtebaulicher Vertrag geschlossen werden solle. Der Bauweber habe schon detailliertere Pläne gezeigt, die der Verwaltung wohl nicht vorlägen. Bauamtsleiter Graumann betont, dass sich der Investor selbstverständlich an den Kosten beteilige. Rechtsdirektorin Schmöger stimmt der Aussage zu und merkt an, dass die soziale Beteiligung durch den Städtebaulichen Vertrag geregelt sei.

 

Stadtrat Moser erkundigt sich, ob drei Vollgeschosse für das Vorhaben zwingend seien. Diese würden seines Erachtens nach nicht zum Rest des Wohngebiets passen. Der Investor habe das Entwicklungsziel mitgeteilt, so Bauamtsleiter Graumann. Er könne sich die geplante Bebauung an der Stelle gut vorstellen und auch fachlich vertreten.

 

Mit erneutem Hinweis auf seinen Antrag stellt Stadtrat Pauluhn dar, dass er die Entwicklung auf WA 1 nicht verzögern wolle und man, seiner Kenntnis nach, auch bei anschließenden Bebauungsplanänderungen nie etwas Gravierendes an der Vorlage geändert habe. Dem stimmen die Vertreter der Verwaltung nicht zu. Allerdings sei es nicht gängige Praxis, wegen einem Vorhaben den Bebauungsplan zu ändern.

 

Stadtrat Moser beantragt, die beiden Bereiche WA 1 und WA 2 nicht zu trennen und die Höhe der geplanten Gebäude auf WA 2 auf zwei Vollgeschosse zu begrenzen.

 

Nach weiteren Fragen an Rechtsdirektorin Schmöger zu der vorgeschlagenen Trennung, dem Bebauungsplan sowie den möglichen Zeitschienen, unterbricht Oberbürgermeister Güntner die öffentliche Sitzung von 20.15 Uhr bis 20:21 Uhr, um den Stadträten Zeit zur Beratung zu geben.

 

Nach Einnahme der Sitzplätze stellt Oberbürgermeister Güntner nun die Anträge von Stadtrat Pauluhn und Stadtrat Moser zur Abstimmung.

 

1.)   Antrag Stadtrat Pauluhn: Die Fläche WA 2 wird aus dem Beschlussvorschlag 2021/149 herausgelöst, separat behandelt und beschlossen.

 

     abgelehnt                           dafür   8       dagegen 17  

 

 

2.)   Antrag Stadtrat Moser: Die Fläche WA 2 verbleibt im Beschlussvorschlag 2021/149 und die Wohnbebauung sei auf 2 Vollgeschosse zu begrenzen.

 

beschlossen                    dafür  25         dagegen  1

 

 

Rechtsdirektorin Schmöger führt aus, dass aufgrund des mehrheitlichen Beschlusses, die Ziffer 3 der Sitzungsvorlage 2021/149 wie folgt abzuändern sei:

 

„Der vorgelegte Vorentwurf wird dahingehend abgeändert, dass die Geschossflächenzahl auf der Fläche WA 2 auf zwei Vollgeschosse als Höchstmaß reduziert wird. Der so geänderte Vorentwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Fuchsgraben“ sowie die zugehörige Begründung und Berichtigung (47. Änderung) des Flächennutzungsplanes, jeweils in der Fassung 04.06.2021, werden vom Stadtrat der Stadt Kitzingen anerkannt.“

 

Abschließend betont Rechtsdirektion Schmöger, dass der Wunsch nach Schaffung von Sozialwohnungen verstanden worden sei. Der Entwurf zum Städtebaulichen Vertrags werde nun erarbeitet werden.

 

 

 

 

 

 


1.      Vom Sachvortrag 2021/149 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der vorgelegte Vorentwurf wird dahingehend abgeändert, dass die Geschossflächenzahl auf der Fläche WA 2 auf zwei Vollgeschosse als Höchstmaß reduziert wird. Der so geänderte Vorentwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Fuchsgraben“ sowie die zugehörige Begründung und Berichtigung (47. Änderung) des Flächennutzungsplanes, jeweils in der Fassung 04.06.2021, werden vom Stadtrat der Stadt Kitzingen anerkannt.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Vorentwurfs zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Fuchsgraben“ sowie der Berichtigung (47. Änderung) des Flächennutzungsplanes, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.